Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/158: Verfassungsbestimmung über ein Klima- und Energielenkungssystem · 78 Seiten

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Ergebnisbericht I Verfassungsbestimmung I Klima- und Energielenkungssystem

kritisch gegenüber. Travail.Suisse erachtet eine Kürzung des relevanten Abschnitts im Verfassungsartikel vor dem Hintergrund einer höheren Zustimmungswahrscheinlichkeit an der Urne als sinnvoll. Dies würde die Unsicherheit über die zukünftige Ausgestaltung eines Klima- und Energielenkungssystems bei der Bevölkerung deutlich reduzieren. Der SGB hält nur eine pro-Kopf Rückverteilung an Haushalte für sozialpolitisch vertretbar, die Rückverteilung an die Unternehmen habe gemäss den bekannten Kanälen zu erfolgen. Swissmem möchte die Möglichkeit einer Anrechnung an die Steuern oder Sozialversiche- rungsbeiträge a priori nicht ausschliessen. Dies solle geprüft werden und in Abhängigkeit einer strukturneutralen Ausgestaltung und des administrativen Aufwands evaluiert werden.

Von vielen Seiten wird eine Anpassung der Rückverteilung der bestehenden CO -Abgabe

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an die Unternehmen gefordert. Dabei wird die Besserstellung der personalintensiven Unternehmen und insbesondere derjenigen Branchen mit verhältnismässig hohen Lohnsummen im Vergleich zu den energieintensiven Unternehmen bemängelt. Dies zeige sich vor allem zwischen dem sekundären und tertiären Sektor. Beispielsweise erachtet Swissmen eine Rückverteilung innerhalb der Branchen für sinnvoller. Es wird ausserdem angemerkt, dass die Rückverteilung möglichst zeitnah erfolgen sollte, da sonst die Liquidität von Unternehmen vorübergehend stark gefährdet sein könne. Economiesuisse teilt die Ansicht, dass eine branchengerechte Rückverteilung zentral ist, da es sonst zu einer Umverteilung von produzierenden Betrieben hin zur Dienstleistungsbereich komme. Eine solche „Werkplatzsteuer“ sei unbedingt zu unterbinden. GastroSuisse kritisiert ebenfalls die Bevorzugung der Hochlohnbranchen und schlägt die Anzahl Vollzeitäquivalente als alternativen Indikator zur AHV-Lohnsumme vor. Swissmem, hotelleriesuisse, IG DHS, STV, Travail.Suisse schlagen vor, anstatt der AHV-pflichtigen Lohnsumme die maximal versicherte UVG-Lohnsumme, welche auf CHF 126‘000 begrenzt ist, zu verwenden. Dies würde zu einer Verbesserung des Rückverteilungssystems an die Wirtschaft beitragen. Bei der gegenwärtigen Rückverteilung an die Haushalte über die Krankenkassen gibt Centre Patronal zu bedenken, dass dadurch die Kostentransparenz im Gesundheitswesen verzerrt werde.

Energiewirtschaft und energiepolitische Organisationen

Eine Mehrheit der auf diese Frage antwortenden Teilnehmer der Energiewirtschaft und der energiepolitischen Organisationen lehnt die Anrechnung an Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge ab. Swisscleantech und IWB sehen die regressiven Verteilungswirkungen als sehr kritisch. GGS argumentiert, dass so Lenkungs- und Fiskalziele vermischt werden. S.A.F.E und SSES regen entsprechend an, den zweiten Satz von Art. 131a Abs. 4 im Verfassungsartikel zu streichen und die Form der Rückverteilung dem Gesetzgeber zu überlassen. Eine Minderheit befürwortet jedoch die Möglichkeit der Anrechnung an Steuern und Sozialversicherungsbeiträge (AEE, cemsuisse, Energiegenossenschaft Elgg, ewz, EV, ECO SWISS, Groupe E SA, Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz, IGEB, Suisse Eole, StWZ Energie AG, regioGrid, VSG). Gaznat SA bejaht nur eine Anrechnung an die Steuern, da dies eine direkte Anreizwirkung hätte. Mehrere Teilnehmer enthalten sich explizit bei dieser Frage (Axpo Holding AG, DSV, Fernwärme Schweiz, ISKB, Swissgrid AG, VSE). Swissgrid AG weist darauf hin, dass ihres Erachtens aus der Frage nicht klar hervorgeht, was unter einer proportionalen Rückverteilung zu verstehen ist.

Die Vernehmlassung wird auch hier von mehreren Teilnehmern genutzt, um Kritikpunkte oder Verbesserungsvorschläge am gegenwärtigen Rückverteilungssystem anzubringen. ECO SWISS regt an, dass alternativ zur AHV-Lohnsumme auch die Anzahl Vollzeitarbeitsstellen als Indikator für die Rückverteilung verwendet werden könnte. GGS, ISOLSUISSE, Suissetec, Swiss Textiles und Swisscleantech kritisieren die Rückverteilung an Unternehmen gemäss AHV-Lohnsumme, da dies zu einer Subventionierung des Dienstleistungs-