Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/158: Verfassungsbestimmung über ein Klima- und Energielenkungssystem · 78 Seiten
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Ergebnisbericht I Verfassungsbestimmung I Klima- und Energielenkungssystem
tens Alliance Sud wird eine explizite Verankerung der Zweckbindung in der Verfassungsbestimmung gefordert.
Firmen und private Personen
Bei den weiteren Vernehmlassungsteilnehmern zeigt sich ein eindeutiges Bild zu Gunsten einer vollständigen Rückverteilung der Erträge. Eine vollständige Rückverteilung wird unterstützt von BASF SA, Coop, Lonza AG, Migros, die sich wie auch die Coop der IG DHS anschliesst, Klimaatelier, Stahl Gerlafingen AG, Solar Campus GmbH, Syngenta Crop Protection Montehy AG, etc. Als zentrale Begründungen werden ein konsequenter Über- gang vom Förder- zum Lenkungssystem, eine bessere politische Kontrolle über den regulären Bundeshaushalt als über Teilzweckbindungen und die Möglichkeit der Schweiz, eine Pionierrolle einzunehmen, genannt. Nur vereinzelt wird eine Teilzweckbindung der Erträge befürwortet. Erdwärme Oftringen AG spricht sich für eine Teilzweckbindung der Klimaabgabe für Einlagen in den Technologiefonds nach 2025 und Mittel für die Förde- rung bestimmter Technologien nach 2030 im Strombereich aus. Die Energiegenossenschaft Elgg könnte sich allenfalls eine Zweckbindung für Forschung und Entwicklung vorstellen.
4.3.2 Rückverteilung mittels Anrechnung an Steuern und
Sozialversicherungsbeiträge
Zusätzlich zur Frage nach der vollständigen Rückverteilung versus Teilzweckbindungen wurde gefragt, ob die Erträge aus den Lenkungsabgaben künftig für eine Anrechnung an die Steuern oder die Sozialversicherungsbeiträge proportional zu der zu begleichenden Summe zur Verfügung stehen sollen. Die Mehrheit, insbesondere gestützt durch die Kan- tone, lehnt die Verwendung der Erträge aus den Lenkungsabgaben für eine Anrechnung an die Steuern oder die Sozialversicherungsbeiträge eindeutig ab. Die meistgenannten Beweggründe dafür sind die unerwünschten regressiven Verteilungswirkungen, die Vermischung von Lenkungs- und Fiskalziel und der zusätzliche administrative Aufwand. Es wird von verschiedenen Seiten eine Streichung des entsprechenden Satzes in Art. 131 Abs. 4 im Entwurf des Verfassungsartikels beantragt. Eine Minderheit befürwortet eine Anrechnung an die Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge oder hält diese für weiter prüfenswert. Einige Teilnehmende nutzen die Vernehmlassung, um Verbesserungsvorschläge am gegenwärtigen Rückverteilungssystem anzubringen. Einerseits wird für die Rückverteilung an die Bevölkerung das in Basel-Stadt verwendete Modell der Schecks vorgeschlagen. Andererseits kritisieren einige Teilnehmer an der Rückverteilung an die Unternehmen die Bevorzugung der Branchen des tertiären Sektors mit verhältnismässig hohen Lohnsummen gegenüber den Branchen des sekundären Sektors.
Kantone und Gemeinden
Die FDK und die EnDK, die sich ihnen bei dieser Frage anschliessenden Kantone (FR, LU, OW), die Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK), die sich anschliessenden Kantone (GR, GL, NW, UR) und alle weiteren Kantone ausser NE und BL, der sich gegen die Vorlage ausspricht, lehnen eine Rückverteilung mittels Anrechnung an Steuern und Sozialversicherungsbeiträge dezidiert ab. Obwohl die positive gesamtwirtschaftliche Effi- zienzwirkung der Anrechnung an wirtschaftlich verzerrende Steuern von einigen Seiten als nachvollziehbar anerkannt wird (FDK und EnDK, AG, AI, AR, FR, LU, OW, SZ, TG), wird dieser Rückverteilungsmechanismus primär aufgrund der unerwünschten regressiven Verteilungswirkungen abgelehnt. Des Weitern wird die Frage der Kompensation des Rückgangs der kantonalen Anteile an den Erträgen der direkten Bundessteuer, der zusätzliche administrative Aufwand auf kantonaler Seite und die mangelnde Transparenz solch eines Rückverteilungsmechanismus aufgeführt. Zudem wird von einigen Kantonen