Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/158: Verfassungsbestimmung über ein Klima- und Energielenkungssystem · 78 Seiten
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Ergebnisbericht I Verfassungsbestimmung I Klima- und Energielenkungssystem
sektors, besonders der Branchen mit hohen Lohnniveau, durch die produzierende Industrie und grosse Teile des Gewerbes führe. Es wird ebenfalls eingebracht, dass unterschiedliche Rahmenbedingungen für Mieter und Vermieter bestünden. Letztere können direkten Einfluss auf ihren Energieverbrauch Einfluss nehmen. IGEB schlägt vor, dass die Rückverteilung an Unternehmen nach Wirtschaftssektoren erfolgen soll. S.A.F.E, Swissolar, SES, SSES regen eine Orientierung am Rückverteilungsmodell im Kanton Basel-Stadt an.
Organisationen des privaten und öffentlichen Verkehrs
Die Vorlage wird von den Organisationen des privaten Verkehrs mehrheitlich abgelehnt (AGVS, ACS, auto-schweiz, ASTAG, strasseschweiz, TCS). Es wird deshalb nur von we- nigen Teilnehmern auf die Frage, ob die Möglichkeit bestehen soll, Erträge aus den Lenkungsabgaben über eine Anrechnung der Steuern oder der Sozialversicherungsbeiträge rückzuverteilen, eingegangen. Alle antwortenden Organisationen des privaten und öffentlichen Verkehrs lehnen die Möglichkeit der Anrechnung der Erträge ab (Pro Velo, VCS, VöV, TCS). Gemäss Pro Velo und VCS könne der zweite Satz von Art. 131a Abs.4 ge- strichen werden. Der VöV hält das gegenwärtige System der Rückverteilung für bewährt. Diese Aussage gelte auch bei wesentlich höheren Erträgen aus den Lenkungsabgaben. Der TCS lehnt die Anrechnung an Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ebenfalls ab, da dies regressive Verteilungswirkungen habe.
Bezüglich Kritikpunkten und Verbesserungsvorschlägen am gegenwärtigen System wird von Pro Velo und VCS angeregt, sich an den Erfahrungen mit einer Rückverteilung mittels Schecks im Kanton Basel-Stadt zu orientieren. Dies erhöhe die Transparenz und damit die politische Akzeptanz eines neuen Systems. Der TCS kritisiert, dass eine Rückverteilung über die Krankenkassen die Kostenwahrheit im Gesundheitswesen senke.
Umweltschutzorganisationen
Die Umweltschutzorganisationen lehnen eine Anrechnung der Erträge an die Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge ab. In erster Linie wird mit den unerwünschten regressiven Verteilungswirkungen argumentiert. Alle Umweltschutzorganisationen erachten das gegenwärtige Rückverteilungssystem der CO -Abgabe für bewährt. Für das gegenwärti-
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ge System wird ebenfalls eine Verbesserung in Anlehnung an das Modell in Basel-Stadt angeregt. Der Einsatz von Schecks sei sehr transparent und würde die politische Akzeptanz von Lenkungsabgaben erhöhen. WWF, Pro Natura und oeku Kirche und Umwelt fordern, dass der zweite Satz von Art. 131a Abs.4 gestrichen wird.
Sonstige Organisationen und Verbände
Bei den sonstigen Organisationen und Verbänden ergibt sich ein weniger klares Bild. Ein Teil der auf diese Frage antwortenden sonstigen Organisationen und Verbände lehnt die Anrechnung der Erträge aus den Lenkungsabgaben an Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ab (Alliance Sud, Aqua Nostra, Bergbahnen Graubünden, Bündner Bauernverband, Konsumentenforum Schweiz, SMV, SIA, Solothurner Handelskammer, Verband Thurgauer Landwirtschaft). Die Solothurner Handelskammer führt an, dass eine Anrech- nung an Steuern und Sozialversicherungsbeiträge eine regressive Verteilungswirkung habe. Der SMV sieht dies gleich und ergänzt, dass der Verfassungsartikel so präzisiert wer- den müsse, dass nur eine pro-Kopf Rückverteilung an die Haushalte möglich sei. Dieselbe Forderung teilt Alliance Sud und Bergbahnen Graubünden.
Ein weiterer Teil spricht sich für die Möglichkeit einer Anrechnung aus (ACSI, Akademien der Wissenschaften, CVCI, SAB, SKS, USIC). Einige Teilnehmer enthalten sich bei dieser Frage (CCIG, FRC, HKBB, NIPCC-Suisse, Schweizerische Interessengemeinschaft Baubio-