Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/158: Verfassungsbestimmung über ein Klima- und Energielenkungssystem · 78 Seiten

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Ergebnisbericht I Verfassungsbestimmung I Klima- und Energielenkungssystem

logie, Zürcher Handelskammer, WEKO). CCIG, HKBB, ÖbU und die Schweizerische Inte- ressengemeinschaft Baubiologie sind der Ansicht, dass nicht genügend Informationen vorliegen, um diese Frage beurteilen zu können.

Aqua Nostra Schweiz, CCIG und die Solothurner Handelskammer kritisieren die heutige Rückverteilung an Unternehmen, da der Industriesektor den tertiären Sektor subventioniere. Hier müsse beispielsweise eine Rückverteilung untergliedert nach Branchen erfolgen. Die Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen nimmt im Rahmen der Vernehmlassung nur in Bezug auf die Ausgestaltung der Rückverteilung Stellung. Sie fordert, dass die Rückverteilung der Erträge aus den Lenkungsabgaben sich weiterhin an der AHV-Lohnsumme zu orientieren habe und diese nicht auf die in der Unfallversicherung versicherte Lohnsumme zu plafonieren sei. Die UVG-Lohnsumme als Indikator stelle grossen zusätzlichen administrativen Informationsaufwand dar, insbesondere mit Blick auf den Fall von Arbeitnehmern mit mehreren Anstellungsverhältnissen und/oder unterjährigen Arbeitsverhältnissen. Zudem habe die Rückverteilung an Selbständigerwerbende nach dem pro-Kopf Prinzip zu erfolgen. Eine Ausrichtung am Erwerbseinkommen der Selbständigerwerbenden sei aufgrund der zeitlich oftmals stark verzögerten Steuerveranlagung nicht praktikabel und führe zu unverhältnismässig hohem Aufwand für rückwirkende Berechnungen, Nachvergütungen oder Rückforderungen der Rückverteilungssummen.

Firmen und private Personen

Bei den Firmen und privaten Personen drückt eine Mehrheit ihre Ablehnung gegenüber der Möglichkeit, die Erträge aus den Lenkungsabgaben über die Anrechnung an die Steuern oder die Sozialversicherungsbeiträge rückzuverteilen, aus. Die Privatperson lehnt eine Anrechnung an Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge ebenfalls ab. Wohingegen die Energiegenossenschaft Elgg und Erdwärme Oftringen AG die Möglichkeit einer An- rechnung an Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge bejahen.

Das heutige Rückverteilungssystem an die Wirtschaft wird ebenfalls von den Unternehmen BASF SA, Cimo Compagnie industrielle de Monthey SA, Coop, Huntsman Monthey, Lonza AG, der Migros und Syngenta Crop Protection Monthey AG kritisiert. Die Coop und der Migros kritisieren, dass im heutigen Steuersystem im Allgemeinen der Faktor Ar- beit höher besteuert würde als andere Faktoren. Dies sei insbesondere für den Detailhandel ein Handicap gegenüber anderen Branchen, welche weniger arbeitsintensiv seien. So entstünden auch Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Unternehmen im In- und Ausland. Deshalb soll eine Rückverteilung an die Wirtschaft über die UVG-Lohnsumme stattfinden, wie dies im erläuternden Bericht angedacht ist. Im Gegensatz zu einem AHVbasierten Ansatz entstehe so keine Bevorzugung von Branchen mit hohen Löhnen. Klimaatelier schlägt vor, dass langfristig die Rückverteilung der Erträge nur natürlichen Personen zukommen sollte. Entsprechend sei die Rückverteilung an Unternehmen langsam zu reduzieren. Bezüglich der Abwicklung der Rückverteilung ist Klimaatelier der Ansicht, dass diese möglichst transparent – in Anlehnung an die Erfahrungen in Basel-Stadt - umgesetzt werden sollte. Für die Rückverteilung der Erträge wäre zudem darüber nachzudenken, ob dies nicht über eine spezielle eigene Institution abgewickelt werde.

4.4 Abbau der Fördermassnahmen im Rahmen der Übergangsbestimmungen

Die vorgeschlagenen Übergangsbestimmungen (Art. 197 Ziff. 6) sehen den Abbau der bisher aus den Erträgen der CO -Abgabe und aus dem Netzzuschlag finanzierten För-

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dermassnahmen bis Ende 2025 bzw. Ende 2030 vor (bis dahin eingegangene Verpflich- tungen laufen bis Ende 2045 aus). Es handelt sich dabei hauptsächlich um das Gebäud-