Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/158: Verfassungsbestimmung über ein Klima- und Energielenkungssystem · 78 Seiten
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Ergebnisbericht I Verfassungsbestimmung I Klima- und Energielenkungssystem
eprogramm und die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV). In der Vernehmlassung wurde die Frage nach der Zustimmung zur Abschaffung der Förderungen für das Gebäudeprogramm und die KEV separat gestellt.
4.4.1 Gebäudeprogramm
Die Mehrheit des Antwortenden, insbesondere der Rechts- und der Mitteparteien sowie die meisten Kantone unterstützen das Ende des Gebäudeprogramms aus folgenden Gründen: Konsistenz der Vorlage, Nachteile des Gebäudeprogramms und klare Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Einige fordern eine raschere Abschaffung, andere befürworten die Abschaffung nur mit Vorbehalt, wie beispielsweise dass sie vom Grad der Zielerreichung abhängig gemacht wird. Eine Minderheit lehnt die Abschaffung ab. Es sind dies namentlich die Grünen, die SPS und die Umweltverbände. Sie argumentieren, dass es das bewährte Instrument brauche, um die Ziele zu erreichen. Ausserdem bestehe das Risiko, die Fördermittel zu verlieren, ohne dass diese durch ausreichende Lenkungsabgaben ersetzt würden. Weitere Bedenken betreffen den Mietbereich. Die Wirtschaftsdachverbände oder Branchen, die nicht auf den Gebäudebereich spezialisiert sind, die Energiewirtschaft und energiepolitischen Organisationen und die sonstigen Organisationen und Verbände tendieren dazu, eine Abschaffung des Gebäudeprogramms zu befürworten. Die Dachverbände, die in gebäudenahen Sektoren tätig sind, die Energiewirtschaft und energiepolitischen Organisationen, die auf erneuerbare Energien oder Energieeffizienz spezialisiert sind, sowie Umweltschutzorganisationen stellen sich gene- rell gegen die Aufhebung des Gebäudeprogramms. Die Teilnehmenden, die den Wechsel zum Lenkungssystem grundsätzlich ablehnen, haben zur Frage der Abschaffung des Gebäudeprogramms nicht Stellung genommen und sind nachfolgend ausser bei den Kantonen und Parteien nicht aufgeführt.
Kantone und Gemeinden
Alle Kantone mit drei Ausnahmen sowie die kantonalen Konferenzen (FDK und EnDK, RKGK), der Schweizerische Gemeindeverband und der Schweizerische Städteverband unterstützen den Abbau des Gebäudeprogramms. Sechs Kantone und der Schweizerische Städteverband äussern jedoch Vorbehalte.
FDK und EnDK befürworten in ihrer gemeinsamen Stellungnahme die Abschaffung des Gebäudeprogramms. Ihres Erachtens müssen die klima- und energiepolitischen Ziele über marktwirtschaftliche Lenkungsinstrumente verfolgt werden, die an die Stelle administrativ aufwändiger und Mitnahmeeffekte auslösender Förderung treten. Dies würde auch dazu führen, dass die klare Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen im Gebäudebereich wiederhergestellt werde. Die RKGK teilt diese Position. Zwölf Kantone (AI, AG, FR, GL, GR, NW, OW, SG, SO, SZ, TI, UR) schliessen sich dieser Stellungnahme explizit an oder übernehmen deren Wortlaut. Fünf weitere Kantone befürworten den Abbau des Gebäudeprogramms vorbehaltlos (AR, BE, BS, ZG, ZH). Weitere Argumente der Abbaubefürworter sind, dass zwei unterschiedliche Systeme nicht parallel betrieben werden dürfen sowie das Interesse des Einzelnen, die Entscheidung selber zu treffen.
Sechs Kantone äussern Vorbehalte in Bezug auf die Restförderungen, die Fristen und das Vorhandensein von Begleit- oder Ersatzmassnahmen. VD erachtet die Förderungen in einem besonderen Fall – um neuen Technologien zum Durchbruch und Marktzutritt zu verhelfen sowie bei bestimmten Formen der Energieproduktion (z.B. Agrarbiogasanlagen) – weiterhin als erforderlich. JU fragt sich, ob die Frist von 2025 nicht zu früh sei. LU stimmt nur zu, wenn die Abgaben nachweisbar mindestens die gleiche Wirkung wie das Gebäudeprogramm haben. Im Zeitpunkt der Abschaffung des Gebäudeprogramms seien flankierende Massnahmen (z.B. Vorschriften) vorzusehen, um einen Energiesanie-