Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/164: Ratifikation des Zusatzprotokolls zur Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung über das Recht auf Mitwirkung an den Angelegenheiten der kommunalen Gebietskörperschaften · 7 Seiten

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– Zugangsverfahren zu amtlichen Dokumenten der Gebietskörperschaften, die im Einklang

mit der verfassungsmässigen Ordnung und den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsstaaten stehen;

– Berücksichtigung der Bedürfnisse von Personen, die mit besonderen Hindernissen bei

der Mitwirkung konfrontiert sind;

– Verfahren zur Behandlung und Beantwortung von Beschwerden und Vorschlägen in Be-

zug auf die Arbeitsweise kommunaler Gebietskörperschaften und kommunaler öffentlicher Dienste;

– Begünstigung der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) zur Förderung

und Ausübung des Mitwirkungsrechts.

1.4 Würdigung

Die drei Pfeiler der Aktivitäten des Europarats sind der Einsatz für die Menschenrechte, den Rechtsstaat und die Demokratie. Das Zusatzprotokoll ist das einzige rechtsverbindliche Instrument des Europarats im Bereich der partizipativen Demokratie. Es giesst die langjährigen Bemühungen des Europarats im Bereiche der lokalen Demokratie in eine rechtsverbindliche Form und ergänzt die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung um das Mitwirkungsrecht der Einwohnerinnen und Einwohner. Alle europäischen Staaten haben anerkannt, dass die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger an den öffentlichen Angelegenheiten grundlegend für eine funktionierende Demokratie ist.

Das Zusatzprotokoll betrifft den kantonalen Zuständigkeitsbereich. Daher ist für eine Ratifikation die Unterstützung der Kantone ein wesentlicher Aspekt. Für eine Ratifikation des Zusatzprotokolls spricht, dass die Schweiz nach Ansicht des Bundesrates die Standards des Zusatzprotokolls bereits heute erfüllt. Die Schweiz teilt das Anliegen, die Mitwirkung an öffentlichen Angelegenheiten auf lokaler Ebene zu fördern. Eine Ratifikation des Zusatzprotokolls durch die Schweiz erhöht die Bedeutung des Zusatzprotokolls. Sie leistet einen Beitrag zur Stärkung der Demokratie auf internationaler Ebene, insbesondere der Aktivitäten des Europarats in diesem wichtigen Bereich. Eine Ratifikation erlaubt es der Schweiz zudem,

sich im Bereich der Demokratie international noch stärker zu positionieren. Es sind keine Gründe ersichtlich, die für ein weiteres Abseitsstehen der Schweiz sprechen.

Mit ihrem Beitritt als Vollmitglied zum Europarat hat sich die Schweiz verpflichtet, bei der Erfüllung der Aufgaben der Organisation in den Bereichen Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ernsthaft und tatkräftig mitzuarbeiten. Sie hat sich damit auch bereit erklärt, den Konventionen des Europarates so weit wie möglich beizutreten. In diesem Zusammenhang beteiligt sie sich aktiv an deren Ausarbeitung.

Für die Schweiz geht es jedoch nicht darum, alle Übereinkommen nur um des Beitritts willen ratifizieren zu wollen. Sie prüft vielmehr von Fall zu Fall, ob eine Ratifikation unter dem Gesichtspunkt der nationalen Interessen, einer echten, wirksamen europäischen Zusammenarbeit oder der Solidarität mit den anderen Mitgliedstaaten des Europarates gerechtfertigt ist. Die Weiterentwicklung des internationalen Rechts und die Beachtung des Föderalismus sind zwei weitere wichtige Aspekte, die dabei im Auge zu behalten sind.

In ihrer Politik betreffend den Beitritt zu internationalen Abkommen berücksichtigt die

Schweiz diese Faktoren. Gleichzeitig ist sie bemüht, gegenüber den Konventionen insgesamt, einschliesslich der Europaratskonventionen, eine möglichst offene Haltung einzunehmen (vgl. Zehnter Bericht des Bundesrates über die Schweiz und die Konventionen des Europarates, vom 27. Februar 2013, BBl 2013 2145, 2153 f.).

Die Ratifikation des Zusatzprotokolls entspricht diesen Kriterien und trägt zur global guten Vernetzung der Schweiz und zur Festigung ihrer Position in den multilateralen Institutionen bei. Aus diesen Gründen hält es der Bundesrat für angezeigt, eine Ratifikation des Zusatzprotokolls anzustreben, umso mehr, als die Schweiz die Anforderungen des Protokolls erfüllt und zahlreiche Staaten dieses ratifiziert oder unterzeichnet haben.