Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/170: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Binnenschifffahrt (BSG) · 16 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-513.21-00001/00001/00004/00004/00001

Kantone AI und AR von der BSG-Revision nicht betroffen sind, haben sie sich auch zu dieser Frage nicht geäussert.

Die Befürworter der Einführung der zentralen Register führen an, dass nur damit kantonsübergreifend die geforderte Sicherheit im Bereich Zulassung von Schiffsführern und Schiffen und der effizienten Kontrolle derselben erreicht werden könne. Mit der heutigen dezentralen Datenhaltung sei die Sicherheit auf den Gewässern nicht genügend gewährleistet und es könne kein Führerausweis im Kreditkartenformat (ohne Adressangabe) ausgestellt werden. Zudem entstehe durch die dezentrale und nicht vernetzte Datenhaltung zusätzlicher Aufwand. Die Kantone erwarten, dass der Bund für die Schifffahrt analog dem Strassenverkehr eine zweckmässige Datenbank für den Vollzug der Vorschriften gemäss BSG zur Verfügung stellt. Synergien zum Strassenverkehr sollen, wenn möglich und sinnvoll, genutzt werden.

2.4 Bemerkungen

 Frage 4: Welche weiteren Bemerkungen haben Sie zur Vernehmlassungsvorlage?

Verschiedene zusätzliche Bemerkungen wurden bereits in den vorhergehenden Fragen dargestellt (z.B. Fragen im Zusammenhang mit der Fahrfähigkeit).

Neben verschiedenen Hinweisen auf sprachliche Verbesserungen wurde 17 mal angeregt, die Definition der Fahrgastschiffe vom BSG in die BSV zu verschieben. 6 Kantone (BE, UR, NW, OW, NE, GE) und die VKS sprechen sich gegen die Anpassung des Behindertengleichstellungsgesetzes aus, wogegen Integration Handicap diese ausdrücklich begrüsst und sogar noch zusätzliche Änderungen vorschlägt. Der Kanton BE, der SMBV sowie der sgv wünschen die Einführung des Ordnungsbussenverfahrens auch in der Binnenschifffahrt.