Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/170: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Binnenschifffahrt (BSG) · 16 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-513.21-00001/00001/00004/00004/00001

Im Einzelnen

Mit JA haben die folgenden 40 Teilnehmer geantwortet.

Mit JA geantwortet Kategorie Anzahl

LU, SZ, TG, BL, NW, GL, BS, NE, VD, ZG, SO, ZH, SH, GR, OW,

Kantone24

AG, TI, UR, SG, FR, BE, GE, VS, JU

Parteien 2 FDP, SPS

VSSU, VKS, Centre Patronal, Zugersee Schifffahrt/Ägerisee Schiff-Andere 14 fahrt, SGH, SGV, ZSG, VCS, Aqua Nostra, BSG, bfu, CGN, VBL, FSM

Der Kanton TG weist darauf hin, dass sich die Sicherheitsnachweise aus Kostengründen auf ein Minimum zu beschränken haben. Mehrere Organisationen (VSSU, Zugersee Schifffahrt/Àgerisee Schifffahrt, SGH, SGV, ZSG,) beantragen eine Kompensation der Mehrkosten mittels Gebührensenkung und halten weiter fest, dass mit der Einführung des Sicherheitsnachweises keine zusätzlichen Sicherheitsanforderungen gestellt werden dürften. Der Verein Schweizerischer Bagger-und Lastschiffbesitzer (VBL) ist mit der Einführung des Sicherheitsnachweises für Fahrgastschiffe einverstanden, lehnt aber dessen Einführung für die Güterschifffahrt ab.

NEIN war die Antwort des Schweizerischen Gewerbeverbandes (sgv), der Schifffahrt Silsersee (SS) und die Zürichsee-Fähre Horgen-Meilen AG (FHM). Der sgv und die SS sehen darin nur belastenden Zusatzaufwand für die in schwierigem finanziellem Umfeld arbeitenden Schifffahrtsunternehmen und die FHM hält fest, dass damit eine Lastenverteilung zu Ungunsten der gewerblichen Schifffahrtsunternehmungen erfolge. Wenn schon eine risikoorientierte Aufsicht eingeführt werde, so sei diese auf die Schiffe mit besonderen Energieträgern zu beschränken.

2.2 Einführung der beweissicheren Atemalkoholprobe

 Frage 2: Sind Sie mit der Einführung der beweissicheren Atemalkoholprobe sowie ei-

ner Subdelegationsnorm an das BAV einverstanden, welche dieses ermächtigt, Einzelheiten