Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/170: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Binnenschifffahrt (BSG) · 16 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-513.21-00001/00001/00004/00004/00001
Grundsätzlich wird die Einführung der beweissicheren Atemalkoholprobe begrüsst, ebenso die Möglichkeit, gewisse motorlose Schiffe davon auszunehmen. Der Kanton SH beantragt, die motorlosen Weidlinge von den Fahrfähigkeitsbestimmungen auszunehmen und die Kantone TG, VD und JU regen an, die Ausnahmen ganz klar zu regeln. Weiter weisen die Kantone, als Vollzugsorgane, darauf hin, dass sich die Bestimmungen möglichst mit denjenigen des Strassenverkehrs decken sollten.
Das Centre Patronal (cp) und der sgv unterstützen die Einführung der beweissicheren Atemalkohol probe weisen aber darauf hin, dass eine klare Umschreibung der für die Schiffsführung verantwortlichen Person unabdingbar sei. Dagegen lehnt der sgv die Fahrtauglichkeitsprüfungen ab dem 70. Lebensjahr ab.
Zwei Teilnehmende legen Wert darauf, dass die Verkehrssicherheit keine Ausnahmen von den Fahrfähigkeitsbestimmungen erlauben würde (BSG, bfu).
Mit NEIN wurde in zwei Stellungnahmen geantwortet [(Aqua Nostra und die Fédération Suisse Motonautique (FSM, schweizerischer Motorbootverband)] sprechen sich für die Aufhebung der bisherigen Fahrfähigkeitsbestimmungen in den Art. 40a - 40o der Binnenschifffahrtsverordnung aus. Andernfalls müsste der Grenzwert auf mindestens 1 ‰ angehoben werden. Diese Organisationen lehnen auch die Fahrtauglichkeitsprüfungen ab dem 70. Lebensjahr ab.
2.3 Zentrale Register über die Schiffe, deren Halter, Administrativmassnahmen und Fahrberechtigungen (nicht Gegenstand des Entwurfes)
Frage 3: Im Strassenverkehr werden beim ASTRA seit vielen Jahren zentrale Register
über Fahrzeuge, deren Halter, Administrativmassnahmen und Fahrberechtigungen geführt. Die Rechtsgrundlage dafür ist im Strassenverkehrsgesetz (SVG, SR 741.01) enthalten. Es stellt sich die Frage, ob solche Register auch in der Schifffahrt eingeführt werden sollen. Dabei sind neben der Frage der Notwendigkeit auch Kosten-Nutzen-Überlegungen für deren allfällige Einführung zu beachten. Sind Sie mit dem Verzicht auf die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für zentrale Register für die Schifffahrt im BSG einverstanden?
Grundtenor
Die Frage der zentralen Register wurde kontrovers beantwortet, wie aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich wird.