Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/170: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Binnenschifffahrt (BSG) · 16 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-513.21-00001/00001/00004/00004/00001

Anhang 2: Fragenkatalog zur Vernehmlassungsvorlage zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Binnenschifffahrt

Einführung der risikoorientierten Sicherheitsaufsicht und des Sicherheitsnachweises

1. Sind Sie mit der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die risikoorientierte Prüfung von

neuen oder umzubauenden Fahrgastschiffen im Rahmen des Zulassungsverfahrens einverstanden?

Sollte das Prüfverfahren allenfalls auch auf die Güterschifffahrt ausgedehnt werden?

siehe Kapitel 1.2.1

Einführung der beweissicheren Atemalkoholprobe

2. Sind Sie mit der Einführung der beweissicheren Atemalkoholprobe sowie einer Subdelegati-

onsnorm an das BAV einverstanden, welche dieses ermächtigt, Einzelheiten für deren Durchführung in Eigenregie zu regeln, und insbesondere zur Möglichkeit, Ausnahmen von der Überprüfung der Fahrfähigkeit für bestimmte motorlose Schiffe (z.B. Schlauch- und Strandboote) vorzusehen? siehe Kapitel 1.2.2 und Kap. 2.1 zu Art. 24b Abs. 7 Bst. d

Zentrale Register über die Schiffe, deren Halter, Administrativmassnahmen und Fahrberechtigungen (nicht Gegenstand des Entwurfes)

3. Im Strassenverkehr werden beim ASTRA seit vielen Jahren zentrale Register über Fahrzeuge, de-

ren Halter, Administrativmassnahmen und Fahrberechtigungen geführt. Die Rechtsgrundlage dafür ist im Strassenverkehrsgesetz (SVG, SR 741.01) enthalten. Es stellt sich die Frage, ob solche Register auch in der Schifffahrt eingeführt werden sollen. Dabei sind neben der Frage der Notwendigkeit auch Kosten-Nutzen-Überlegungen für deren allfällige Einführung zu beachten. Sind Sie mit dem Verzicht auf die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für zentrale Register für die Schifffahrt im BSG einverstanden?

Bemerkungen

4. Welche weiteren Bemerkungen haben Sie zur Vernehmlassungsvorlage?