Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/47: Änderung des Mietrechts im Obligationenrecht · 8 Seiten

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Wird das Formular nicht verwendet, enthält es nicht alle obligatorischen Angaben, weist es Formfehler auf oder wird es dem Mieter verspätet, also nicht vor Abschluss des Mietvertrages ausgehändigt, so ist der abgeschlossene Mietvertrag aufgrund des Verweises auf Artikel 269d sowie der geltenden Rechtspraxis, was den Mietzins anbetrifft, teilweise nichtig. Dies hat zur Folge, dass der massgebende Mietzins im Falle einer Anfechtung durch eine richterliche Instanz zu bestimmen ist.

3.4 Art. 298 Abs. 2 Form der Kündigung bei Wohn- und Geschäftsräumen

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Der Verpächter muss mit einem Formular kündigen, das angibt, wie der Pächter vorzugehen hat, wenn er die Kündigung anfechten oder eine Erstreckung des Pachtverhältnisses verlangen will. Das Formular muss vom BWO erstellt oder genehmigt worden sein.

In Übereinstimmung mit dem für die Miete geltenden Artikel 266l wird auch für die Pacht die Kompetenz für die Genehmigung des Formulars zur Mitteilung von Kündigungen auf die zuständige Verwaltungseinheit des Bundes übertragen.

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