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Vernehmlassung 2014/49: Verordnung über das Psychologieberuferegister · 11 Seiten
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3Das Psychologieberuferegister enthält zu 90-Tage-Dienstleistungerbringerinnen und -erbringern gemäss Artikel 23 PsyG:
a. die Daten nach Absatz 1 Buchstaben a–e und Absatz 2 Buchstabe j;
b. die Kantone, in denen die Dienstleistungserbringung gemeldet ist, mit Datum der Meldung;
c. als gleichwertig bescheinigte Weiterbildungstitel mit Ausstellungsdatum, Ort und Land der Erteilung des Weiterbildungstitels sowie Datum der Gleichwertigkeitsbescheinigung durch die PsyKo.
Art. 4 BAG
1Das BAG trägt ins Psychologieberuferegister ein:
a. zu den Inhaberinnen und Inhabern eidgenössischer Weiterbildungstitel in den Fachgebieten nach Artikel 8 PsyG die Daten gemäss Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben a–g und i;
b. zu den Inhaberinnen und Inhabern einer Bewilligung zur Ausübung der privatwirtschaftlichen Psychotherapie in eigener fachlicher Verantwortung die Angabe, ob besonders schützenswerte Personendaten nach Artikel 6 Absatz 2 vorhanden sind.
2Es legt die besonders schützenswerten Personendaten nach Artikel 6 Absatz 2 in einem vom restlichen Psychologieberuferegister getrennten, sicheren Bereich ab.
Art. 5 Psychologieberufekommission
Die PsyKo trägt im Psychologieberuferegister ein:
a. zu den Inhaberinnen und Inhabern von anerkannten ausländischen Weiterbildungstiteln die Daten nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben a–f und h; und
b. zu den nach Artikel 23 Absatz 2 PsyG gemeldeten Personen die Daten nach Artikel 3 Absätze 1 Buchstaben a–e und 3 Buchstabe c.
Art. 6 Kantone
1Die zuständigen kantonalen Behörden tragen ins Psychologieberuferegister ein:
a. zu den Inhaberinnen und Inhabern einer Berufsausübungsbewilligung die Daten nach Artikel 3 Absatz 2 Buchstaben b-g;
b. zu den 90-Tage-Dienstleistungserbringerinnen und –erbringern nach Artikel 23 Absatz 2 PsyG das Datum der Meldung.
2Sie melden dem BAG ohne Verzug folgende besonders schützenswerte Personendaten betreffend privatwirtschaftlich in eigener fachlicher Verantwortung tätige Psychotherapeutinnen und -therapeuten: