Erläuternder Bericht zur Totalrevision der Chemikalien-verordnung
Vernehmlassung 2014/50: Totalrevision der Chemikalienverordnung · 44 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 37Fedlex · Erläuternder Bericht
bisherige Regelung (Basis ChemV 2012) ChemV 2015 Verweis auf CLPV Inhalt
Art. 38 Ausnahmen Art. 8 indirekter Verweis in Art. 8 auf relevante Anhänge CLPV:
die relevanten CLP-Anhänge. Anh. I Ziff. 1.3.5 Ausnahme für Explosive nach Für die CLP-Anhänge ist die Sprengstoffgesetzgebung (Entsprechung in Anhang 5 gemäss Anhang 2 Ziff. 1 ChemV nötig)
ChemV festgelegte Fassung
massgebend.
Art. 39 Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen Art. 10 Abs. 1 sowie vgl. Verweise auf CLPV in Art. Inhalt wie oben unter Art. 10 darge-
Abs. 3 (CH-Hersteller) 10 Abs. 1 (ChemV 2015) stellt. Nennung des CH-Herstellers geregelt in Art. 10 Abs. 3 Bst. a ChemV 2015
Art. 40 Kennzeichnung von Zubereitungen mit besonderen Art.10 Abs. 2 in Ver- Art. 25 (6) CLPV i. V. mit Art. 4 Kennzeichnung von Zubereitungen
Gefahren bindung mit Art. 10 (7) CLPV sowie indirekter mit besonderen Gefahren.
Abs. 1 Verweis in Art. 10 Abs. 1 auf relevante CLP-Anhänge:
die relevanten CLP-Anhänge. Anh. II Teil 2 und Anhang IIII Teil (EUH-Sätze)
Für die CLP-Anhänge ist die enthält die aus der DPD (resp. Anh. 1.5 ChemV) gemäss Anhang 2 Ziff. 1 übernommenen besonderen Gefahren (bestimmte ChemV festgelegte Fassung EUH-Sätze). Kann ggf. auch nicht gefährliche Zubereimassgebend. tungen betreffen.
Art. - (gestrichen durch 2. Rev. ChemV 2009) - - -
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Art. 43 Verwendung einer alternativen chemischen Be- Art. 14 Umsetzung von Art. 24 CLPV Verfahren in CH via AS.
zeichnung (Verfahren via ECHA) ins CH- Anforderungen an das Gesuch
Art. 44 Gesuch um Verwendung einer alternativen chemi- Art. 15 Recht
schen Bezeichnung direkter Verweis auf Anh. I Ziff. Art. 14 und 15 (bisher Art. 43 und 44) 1.4. CLPV für die einstufungs- wurden bereits in letzter Revision basierten Kriterien zur Verga- (ChemV 2012) angepasst an die CLPbe von Ersatznamen Kriterien.
Art. 45 Verbot irreführender Kennzeichnung Art. 10 Abs. 1 Art. 25 (4) CLPV
Art. 46 Freiwillige Kennzeichnung Art. 10 Abs. 1 Art. 25 (3) CLPV
Art. 47 Ausführung der Kennzeichnung Art. 10 Abs. 1 Art. 31und 32 CLPV sowie in- relevante CLP-Anhänge:
direkter Verweis auf die rele- Anhang I, 1.2:
vanten CLP-Anhänge. Für die Abmessung und Aufmachung der Kennzeichnungs-
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