Erläuternder Bericht zur Totalrevision der Chemikalien-verordnung

Vernehmlassung 2014/50: Totalrevision der Chemikalienverordnung · 44 Seiten

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bisherige Regelung (Basis ChemV 2012) ChemV 2015 Verweis auf CLPV Inhalt

Art. 38 Ausnahmen Art. 8 indirekter Verweis in Art. 8 auf relevante Anhänge CLPV:

die relevanten CLP-Anhänge. Anh. I Ziff. 1.3.5 Ausnahme für Explosive nach Für die CLP-Anhänge ist die Sprengstoffgesetzgebung (Entsprechung in Anhang 5 gemäss Anhang 2 Ziff. 1 ChemV nötig)

ChemV festgelegte Fassung

massgebend.

Art. 39 Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen Art. 10 Abs. 1 sowie vgl. Verweise auf CLPV in Art. Inhalt wie oben unter Art. 10 darge-

Abs. 3 (CH-Hersteller) 10 Abs. 1 (ChemV 2015) stellt. Nennung des CH-Herstellers geregelt in Art. 10 Abs. 3 Bst. a ChemV 2015

Art. 40 Kennzeichnung von Zubereitungen mit besonderen Art.10 Abs. 2 in Ver- Art. 25 (6) CLPV i. V. mit Art. 4 Kennzeichnung von Zubereitungen

Gefahren bindung mit Art. 10 (7) CLPV sowie indirekter mit besonderen Gefahren.

Abs. 1 Verweis in Art. 10 Abs. 1 auf relevante CLP-Anhänge:

die relevanten CLP-Anhänge. Anh. II Teil 2 und Anhang IIII Teil (EUH-Sätze)

Für die CLP-Anhänge ist die enthält die aus der DPD (resp. Anh. 1.5 ChemV) gemäss Anhang 2 Ziff. 1 übernommenen besonderen Gefahren (bestimmte ChemV festgelegte Fassung EUH-Sätze). Kann ggf. auch nicht gefährliche Zubereimassgebend. tungen betreffen.

Art. - (gestrichen durch 2. Rev. ChemV 2009) - - -

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Art. 43 Verwendung einer alternativen chemischen Be- Art. 14 Umsetzung von Art. 24 CLPV Verfahren in CH via AS.

zeichnung (Verfahren via ECHA) ins CH- Anforderungen an das Gesuch

Art. 44 Gesuch um Verwendung einer alternativen chemi- Art. 15 Recht

schen Bezeichnung direkter Verweis auf Anh. I Ziff. Art. 14 und 15 (bisher Art. 43 und 44) 1.4. CLPV für die einstufungs- wurden bereits in letzter Revision basierten Kriterien zur Verga- (ChemV 2012) angepasst an die CLPbe von Ersatznamen Kriterien.

Art. 45 Verbot irreführender Kennzeichnung Art. 10 Abs. 1 Art. 25 (4) CLPV

Art. 46 Freiwillige Kennzeichnung Art. 10 Abs. 1 Art. 25 (3) CLPV

Art. 47 Ausführung der Kennzeichnung Art. 10 Abs. 1 Art. 31und 32 CLPV sowie in- relevante CLP-Anhänge:

direkter Verweis auf die rele- Anhang I, 1.2:

vanten CLP-Anhänge. Für die Abmessung und Aufmachung der Kennzeichnungs-

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