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Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten

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4 Es kann Anforderungen an die Aufmachung sowie an die Umhüllung und Verpackung festlegen.

Art. 13 Verarbeitung und Vermischung bei Nichteinhaltung der Höchstwerte

Lebensmittel, welche die Höchstwerte nicht einhalten, dürfen nur weiterverarbeitet oder zur Behebung der Höchstwertüberschreitung vermischt werden, wenn dies der GHP entspricht oder wenn das Lebensmittelrecht dies vorsieht.

Art. 14 Umschriebene Lebensmittel

1 Das EDI kann zum Schutz der Gesundheit und zum Schutz vor Täuschungen Lebensmittel oder Lebensmittelgruppen umschreiben und für sie eine Sachbezeichnung und Anforderungen festlegen.

2 Lebensmittel dürfen nur mit der Sachbezeichnung eines umschriebenen Lebensmittels bezeichnet werden, wenn sie der Umschreibung und den Anforderungen entsprechen.

2. Abschnitt: Neuartige Lebensmittel

Art. 15 Begriff

Neuartige Lebensmittel sind Lebensmittel, die in der Schweiz vor dem 15. Mai 1997 noch nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurden, wenn sie unter eine der folgenden Kategorien fallen:

a. Lebensmittel mit einer neuen oder absichtlich geänderten molekularen Struktur, bei denen diese Struktur vor dem 15. Mai 1997 nicht verwendet wurde;

b. Lebensmittel, die aus Mikroorganismen, Pilzen oder Algen bestehen, daraus isoliert oder damit hergestellt wurden;

c. Lebensmittel, die aus Material mineralischen Ursprungs bestehen, daraus isoliert oder damit hergestellt wurden;

d. Lebensmittel, die aus Pflanzen oder ihren Teilen bestehen, daraus isoliert oder damit hergestellt wurden; ausgenommen sind Lebensmittel die über lange Zeit in der Schweiz sicher verwendet wurden und aus Pflanzen oder einer Vielzahl von Pflanzen der gleichen Gattung bestehen, daraus isoliert oder hergestellt wurden mittels:

1. traditioneller Methoden, die vor dem 15. Mai 1997 verwendet wurden, oder

2. nicht traditioneller Methoden, die vor dem 15. Mai 1997 nicht verwendet wurden, aber keine wesentlichen Veränderungen ihrer Zusammensetzung oder Struktur bewirken, die sich auf ihren Nährwert, die Art ihrer Verstoffwechselung oder ihren Gehalt an unerwünschten Stoffen auswirken;