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Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1005Fedlex · Vorlage
6. Abschnitt: Suppe, Sauce, Mayonnaisen und Salatsauce
Art. 116 Suppe und Sauce
Suppe und Sauce sind Erzeugnisse aus Zutaten wie Gemüsebouillon, Getreide- oder Leguminosenmehlen, Stärkemehlen, Eiern oder Milch.
Art. 117 Mayonnaise und Salatmayonnaise
1 Mayonnaise und Salatmayonnaise sind Zubereitungen aus Speiseöl, Vollei oder Eigelb von Hühnern und Gärungsessig.
2 Mayonnaise und Salatmayonnaise können Speisesalz, Gewürze, Senf, und andere Zutaten wie Zuckerarten oder Zitronensaft zugegeben werden.
Art. 118 Anforderungen an Mayonnaise und Salatmayonnaise
Der Anteil an Speiseöl muss betragen:
a. in Mayonnaise: mindestens 70 Massenprozent;
b. in Salatmayonnaise: mindestens 50 Massenprozent.
Art. 119 Salatsauce
1 Salatsauce ist eine Mischung aus Speiseöl und Gärungsessig oder organischen Säuren, wie Weinsäure, Zitronensäure, Milchsäure, sowie allenfalls weiteren Zutaten.
2 Ölfreie Salatsauce ist eine Mischung nach Absatz 1, die jedoch kein Speiseöl enthält.
Art. 120 Anforderungen an Salatsauce
Salatsaucen müssen bezogen auf die wässrige Phase mindestens 1 Massenprozent Essigsäure in Form von Gärungsessig oder mindestens 1 Massenprozent organische Säuren (Weinsäure, Zitronensäure, Milchsäure) enthalten.
Art. 121 Sojasauce
1 Sojasauce ist eine würzähnliche Sauce, die durch enzymatischen und teilweise säurehydrolytischen Abbau überwiegend von Sojabohnen und entfettetem Sojamehl hergestellt wird.
2 Zur Geschmacksbeeinflussung kann sie Zutaten wie Speisesalz oder Zuckerarten enthalten.