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Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 1005Fedlex · Vorlage

6. Abschnitt: Suppe, Sauce, Mayonnaisen und Salatsauce

Art. 116 Suppe und Sauce

Suppe und Sauce sind Erzeugnisse aus Zutaten wie Gemüsebouillon, Getreide- oder Leguminosenmehlen, Stärkemehlen, Eiern oder Milch.

Art. 117 Mayonnaise und Salatmayonnaise

1 Mayonnaise und Salatmayonnaise sind Zubereitungen aus Speiseöl, Vollei oder Eigelb von Hühnern und Gärungsessig.

2 Mayonnaise und Salatmayonnaise können Speisesalz, Gewürze, Senf, und andere Zutaten wie Zuckerarten oder Zitronensaft zugegeben werden.

Art. 118 Anforderungen an Mayonnaise und Salatmayonnaise

Der Anteil an Speiseöl muss betragen:

a. in Mayonnaise: mindestens 70 Massenprozent;

b. in Salatmayonnaise: mindestens 50 Massenprozent.

Art. 119 Salatsauce

1 Salatsauce ist eine Mischung aus Speiseöl und Gärungsessig oder organischen Säuren, wie Weinsäure, Zitronensäure, Milchsäure, sowie allenfalls weiteren Zutaten.

2 Ölfreie Salatsauce ist eine Mischung nach Absatz 1, die jedoch kein Speiseöl enthält.

Art. 120 Anforderungen an Salatsauce

Salatsaucen müssen bezogen auf die wässrige Phase mindestens 1 Massenprozent Essigsäure in Form von Gärungsessig oder mindestens 1 Massenprozent organische Säuren (Weinsäure, Zitronensäure, Milchsäure) enthalten.

Art. 121 Sojasauce

1 Sojasauce ist eine würzähnliche Sauce, die durch enzymatischen und teilweise säurehydrolytischen Abbau überwiegend von Sojabohnen und entfettetem Sojamehl hergestellt wird.

2 Zur Geschmacksbeeinflussung kann sie Zutaten wie Speisesalz oder Zuckerarten enthalten.