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Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten
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a. Wein und Obstwein zur Essigherstellung müssen, ausgenommen der Es-
sigstichigkeit und der Trübung, den Anforderungen von Titel 6 Kapitel 3 und 5 der Verordnung des EDI …11 über Getränke genügen.
b. Weinessig muss, bezogen auf den als Essigsäure berechneten Gesamt-
säuregehalt, mindestens 14 Massenprozent zuckerfreien Extrakt enthalten. Der Aschegehalt muss, in gleicher Weise berechnet, mindestens 1,4 Massenprozent betragen.
c. Obstessig muss, bezogen auf den als Essigsäure berechneten Gesamtsäu-
regehalt, mindestens 28 Massenprozent zuckerfreien Extrakt enthalten. Der Aschegehalt muss, in gleicher Weise berechnet, mindestens 3 Massenprozent betragen.
d. Essigwein muss einen als Essigsäure berechneten Gesamtsäuregehalt
von 30–45 g pro Liter und einen Alkoholgehalt von 3– 6 Volumenprozent aufweisen.
e. Molken- und Milchserumessig müssen als Säure hauptsächlich Essigsäu-
re und Milchsäure enthalten. Die Essigsäure muss mengenmässig überwiegen. Der Lactoserestgehalt darf 5 g pro Liter nicht überschreiten.
f. Das Aufspriten der Rohstoffe zur Herstellung von Gärungsessigarten ist
verboten.
3 Für Gärungsessigmischungen gelten folgende Anforderungen:
a. Zitronenessig muss zu mindestens einem Drittel seines Volumens aus
Zitronensaft bestehen; der Zitronensaft kann ganz oder teilweise durch die entsprechende Menge Zitronensaftkonzentrat ersetzt werden; zum Säureausgleich ist ein Zusatz von reiner Zitronensäure zulässig.
b. Soll Gärungsessig mit Speisesalz, aromatisierenden Zusätze und Frucht-
säfte gemischt werden, so müssen diese Zusätze den entsprechenden Anforderungen genügen:
1. Wird Fruchtsaft zugegeben, so muss dieser bezogen auf das Endprodukt mindestens 5 Massenprozent betragen,.
2. Gewürze oder deren Extrakte müssen geschmacklich deutlich wahrnehmbar sein.
c. Die Absätze 1 und 2 gelten sinngemäss.
4 Für «Aceto Balsamico» gelten folgende Anforderungen:
a. Er muss einen Säuregehalt von mindestens 6 Gramm pro 100 ml aufwei-
sen.
b. Er darf einen Alkoholgehalt von höchstens 1,5 Volumenprozent aufwei-
sen.
11 SR 817…