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Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 1003Fedlex · Vorlage

a. Wein und Obstwein zur Essigherstellung müssen, ausgenommen der Es-

sigstichigkeit und der Trübung, den Anforderungen von Titel 6 Kapitel 3 und 5 der Verordnung des EDI …11 über Getränke genügen.

b. Weinessig muss, bezogen auf den als Essigsäure berechneten Gesamt-

säuregehalt, mindestens 14 Massenprozent zuckerfreien Extrakt enthalten. Der Aschegehalt muss, in gleicher Weise berechnet, mindestens 1,4 Massenprozent betragen.

c. Obstessig muss, bezogen auf den als Essigsäure berechneten Gesamtsäu-

regehalt, mindestens 28 Massenprozent zuckerfreien Extrakt enthalten. Der Aschegehalt muss, in gleicher Weise berechnet, mindestens 3 Massenprozent betragen.

d. Essigwein muss einen als Essigsäure berechneten Gesamtsäuregehalt

von 30–45 g pro Liter und einen Alkoholgehalt von 3– 6 Volumenprozent aufweisen.

e. Molken- und Milchserumessig müssen als Säure hauptsächlich Essigsäu-

re und Milchsäure enthalten. Die Essigsäure muss mengenmässig überwiegen. Der Lactoserestgehalt darf 5 g pro Liter nicht überschreiten.

f. Das Aufspriten der Rohstoffe zur Herstellung von Gärungsessigarten ist

verboten.

3 Für Gärungsessigmischungen gelten folgende Anforderungen:

a. Zitronenessig muss zu mindestens einem Drittel seines Volumens aus

Zitronensaft bestehen; der Zitronensaft kann ganz oder teilweise durch die entsprechende Menge Zitronensaftkonzentrat ersetzt werden; zum Säureausgleich ist ein Zusatz von reiner Zitronensäure zulässig.

b. Soll Gärungsessig mit Speisesalz, aromatisierenden Zusätze und Frucht-

säfte gemischt werden, so müssen diese Zusätze den entsprechenden Anforderungen genügen:

1. Wird Fruchtsaft zugegeben, so muss dieser bezogen auf das Endprodukt mindestens 5 Massenprozent betragen,.

2. Gewürze oder deren Extrakte müssen geschmacklich deutlich wahrnehmbar sein.

c. Die Absätze 1 und 2 gelten sinngemäss.

4 Für «Aceto Balsamico» gelten folgende Anforderungen:

a. Er muss einen Säuregehalt von mindestens 6 Gramm pro 100 ml aufwei-

sen.

b. Er darf einen Alkoholgehalt von höchstens 1,5 Volumenprozent aufwei-

sen.

11 SR 817…