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Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten
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23 Liegt der chemische Index unter 100 Prozent des Indexes des Referenzpro-
teins, so ist der Mindestproteingehalt entsprechend zu erhöhen. Der chemische Index des Proteins muss in jedem Fall zumindest bei 80 Prozent des Indexes des Referenzproteins liegen.
24 Der chemische Index ist das niedrigste Verhältnis zwischen der Menge jeder
einzelnen essenziellen Aminosäure des zu prüfenden Proteins und der Menge der jeweils entsprechenden Aminosäure des Referenzproteins.
25 In jedem Fall ist der Zusatz von Aminosäuren nur zur Verbesserung des Nähr-
werts der Proteine und nur in dem dazu erforderlichen Ausmass gestattet.
3 Fette
31 Der Energiewert der Fette darf 30 Prozent des gesamten Energiewertes des
Erzeugnisses nicht überschreiten.
32 Die Erzeugnisse zum Ersatz einer ganzen Tagesration müssen mindestens
4,5 g Linolsäure (in Form von Glyceriden) enthalten.
33 Erzeugnisse zum Ersatz einer oder mehrerer Mahlzeiten müssen mindestens
1 g Linolsäure (in Form von Glyceriden) enthalten.
4 Nahrungsfasern
Die Erzeugnisse zum Ersatz einer ganzen Tagesration müssen zwischen 10 g und 30 g Nahrungsfasern je Tagesration enthalten.
5 Vitamine und Mineralstoffe
51 Die Erzeugnisse zum Ersatz einer ganzen Tagesration müssen mindestens 100
Prozent der in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Vitamin- und Mineralstoffmengen liefern.
52 Die Erzeugnisse zum Ersatz einer oder mehrerer Mahlzeiten müssen je Mahlmindestens 500 mg Kalium je Mahlzeit enthalten.
zeit mindestens 30 Prozent der in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Vitamin- und Mineralstoffmengen liefern; dagegen müssen diese Erzeugnisse Vitamin A (g Retinol-Äquivalent)700
Vitamin D (g)5
Vitamin E (mg Tocopherol-Äquivalent)10
Vitamin C (mg)45
Vitamin B1 (Thiamin) (mg) 1,1 Vitamin B2 (Riboflavin) (mg) 1,6 Niacin (mg Nicotinsäureamid-Äquivalent)18