Vorlagen 2

Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 1277Fedlex · Vorlage

Anlage 1

Vorschriften für Dimethylcarbonat

ANWENDUNGSBEREICH

Dimethyldicarbonat kann Wein zugesetzt werden, um die mikrobiologische Stabilisierung des in Flaschen abgefüllten Weins, der gärfähige Zucker enthält, zu gewährleisten.

VORSCHRIFTEN

- Der Zusatz darf erst kurz vor der Abfüllung erfolgen; als diese gilt das Einfüllen des Er-

zeugnisses in Behälter von höchstens 60 l für gewerbliche Zwecke.

- Der Behandlung darf nur Wein mit einem Zuckergehalt von mindestens 5 g/l unterzogen

werden.

2014–......