Vorlagen 2
Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1277Fedlex · Vorlage
Anlage 1
Vorschriften für Dimethylcarbonat
ANWENDUNGSBEREICH
Dimethyldicarbonat kann Wein zugesetzt werden, um die mikrobiologische Stabilisierung des in Flaschen abgefüllten Weins, der gärfähige Zucker enthält, zu gewährleisten.
VORSCHRIFTEN
- Der Zusatz darf erst kurz vor der Abfüllung erfolgen; als diese gilt das Einfüllen des Er-
zeugnisses in Behälter von höchstens 60 l für gewerbliche Zwecke.
- Der Behandlung darf nur Wein mit einem Zuckergehalt von mindestens 5 g/l unterzogen
werden.
2014–......