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Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten

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2. VORSCHRIFTEN FÜR DIE ANWENDUNG DER MEMBRANEN

Das für die Elektrodialysebehandlung zur Stabilisierung des Weinsteins verwendete Membranpaar muss folgende Bedingungen erfüllen:

- Die Verringerung des pH-Werts des behandelten Weins darf nicht grösser als

0,3 pH-Punkte sein.

- Der Verlust an flüchtiger Säure muss geringer sein als 0,12 g/l (2 meq, in Essig-

säure ausgedrückt),

- Die Elektrodialysebehandlung darf sich nicht auf die nichtionischen Weininhalts-

stoffe wie Phenole und Polysaccharide auswirken.

- Die Diffusion kleiner Moleküle wie Ethanol muss gering sein und darf den Alko-

holgehalt um höchstens 0,1 Volumenprozent reduzieren.

- Pflege und Reinigung der Membranen ist ordnungsgemäss und mit den zur Be-

handlung von Lebensmitteln zugelassenen Stoffen durchzuführen.

- Die Membranen müssen gekennzeichnet werden, damit die Einhaltung der Rei-

henfolge bei der Zusammenschaltung überprüft werden kann.

- Das verwendete Material muss von einer Steuereinrichtung gesteuert werden, die

der jedem Wein eigenen Instabilität Rechnung trägt, sodass nur der Überschuss an Kaliumhydrogentartrat und Kalziumsalzen entfernt wird.