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Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten
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Verordnung des EDI über die Qualität von Wasser, das für den menschlichen Konsum und für den Kontakt mit dem menschlichen Körper bestimmt ist AS 2015
4 Der Wasserversorger führt in bestimmten Abständen eine Gefahrenanalyse der Wasserressourcen durch, unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Grundwasserschutzzonen gemäss dem Gewässerschutzgesetz vom 24. Januar 19912.
5 Für die Aufbereitung und die Desinfektion von Trinkwasser sind ausschliesslich Biozide oder Stoffe, die gemäss der Verordnung vom 18. Mai 20053 über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten anerkannt und zugelassen und in Anhang 4 der vorliegenden Verordnung aufgeführt sind, zu verwenden.
Art. 7 Informationen und Berichte
Wer über eine Wasserversorgungsanlage Trinkwasser abgibt, hat mindestens einmal jährlich umfassend über die Qualität des Trinkwassers zu informieren.
Art. 8 Kennzeichnung von in Behältnisse abgefülltem Wasser
Auf Behältnissen von Trinkwasser, die an Konsumentinnen oder Konsumenten abgegeben werden, dürfen nicht angebracht werden:
a. Hinweise auf Quellorte oder Quellnamen sowie Bildzeichen, Abbildungen oder Bezeichnungen, die Anlass zu Verwechslungen mit einem natürlichen Mineralwasser oder Quellwasser geben könnten;
b. gesundheitsbezogene Anpreisungen, die von den Definitionen in Anhang 14 der Verordnung des EDI vom ... betreffend die Information über Lebensmittel (LIV)4 abweichen.
3. Abschnitt Für den Kontakt mit dem menschlichen Körper bestimmtes Wasser
Art. 9 Begriffe
Im Sinne dieser Verordnung gelten als:
a. Gemeinschaftliche Anlage oder gemeinschaftliches Gebäude: eine Anlage oder ein Gebäude, das für die Allgemeinheit oder für eine sich ständig verändernde Personengruppe geöffnet ist und nicht zur Nutzung in einem familiären Rahmen bestimmt ist.
b. Schwimmbad: ein künstliches, wasserdichtes Becken, in dem wasserbezogene Aktivitäten ausgeübt werden und dessen Wasser gefiltert, desinfiziert, erneuert und rezykliert wird, sowie sämtliche Wasseraufbereitungsanlagen, die zu seinem Betrieb erforderlich sind.
c. Schwimmbad mit biologischer Aufbereitung des Badewassers: ein natürliches oder künstliches Becken, in dem wasserbezogene Aktivitäten ausgeübt
2 SR 814.20
3 SR 813.12
4 SR ...