Vorlagen 2
Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten
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Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände
2.1 Dem Datum ist der Wortlaut «zu verbrauchen bis» voranzustellen.
2.2 Dem unter Buchstabe a genannten Wortlaut ist Folgendes hinzuzufü-
gen:
a. das Datum selbst;
b. ein Hinweis darauf, wo das Datum in der Kennzeichnung zu finden ist.
2.3 Das Datum besteht -– in dieser Reihenfolge – aus der unverschlüsselten
Angabe des Tages, des Monats und gegebenenfalls des Jahres.
2.4 Das Verbrauchsdatum ist auf jeder vorverpackten Einzelportion anzu-
geben.
2.5 Die Angaben nach den Buchstaben a und b sind mit einer Beschreibung
der einzuhaltenden Aufbewahrungsbedingungen zu ergänzen.
3. Das Datum des Einfrierens bzw. das Datum des ersten Einfrierens nach Anhang 2 Ziffer 5 ist wie folgt anzugeben:
3.1 Dem Datum ist der Wortlaut «eingefroren am …» voranzustellen.
3.2 Dem in Buchstabe a genannten Wortlaut ist Folgendes hinzuzufügen:
a. das Datum selbst;
b. ein Hinweis darauf, wo das Datum in der Kennzeichnung zu finden ist.
3.3 Das Datum besteht – in dieser Reihenfolge – aus der unverschlüsselten
Angabe des Tages, des Monats und des Jahres.