Vorlagen 2
Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten
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g. Backwaren:
1. Brot,
2. Fein- und Dauerbackwaren;
h. Zuckerarten, Erzeugnisse aus Zuckerarten:
1. Zuckerarten,
2. Melasse, Fruchtsüsse und Ahornsirup,
3. Erzeugnisse aus Zuckerarten;
i. Speisesalz, Gewürze, Essig, Suppen, Saucen, Mayonnaisen, Salat- und Proteinprodukte:
1. Speisesalz,
2. Küchenkräuter, Gewürze und Gewürzzubereitungen,
3. Würze und Gemüsebouillon,
4. Gärungsessig und Essigsäure zu Speisezwecken,
5. Senf,
6. Suppe, Sauce, Mayonnaise und Salatsauce,
7. Hefe und Nährhefe,
8. Tofu, Tempeh und andere Produkte aus Pflanzenproteinen;
j. Pudding und Crème.
2. Kapitel: Ölsaaten
Art. 2
1 Ölsaaten sind kleinkörnige Pflanzensamen wie Raps, Sonnenblumenkerne, Leinsamen, Mohn oder Sesam, die vorwiegend zur Gewinnung von Pflanzenölen oder die ganz oder gemahlen als Zutat zu anderen Lebensmitteln dienen.
2 Nicht darunter fällt Hartschalenobst.
3. Kapitel: Pflanzliche Öle und Fette und daraus hergestellte Erzeugnisse
1. Abschnitt: Speiseöl und Speisefett
Art. 3 Speiseöle und Speisefette
Speiseöle und Speisefette stammen aus den Samen, den Keimen oder den Früchten von Pflanzen. Sie bestehen vorwiegend aus Glycerinester der natürlichen Fettsäuren. Bei Raumtemperatur sind Speiseöle flüssig, Speisefette fest.