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Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten

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Art. 4 Anforderungen und Kategorien

1 Speiseöl und Speisefett darf mit geschmacksgebenden Zutaten wie Gewürzen oder Kräutern sowie mit Aromen versetzt werden.

2 Der Säuregrad darf je 100 g Öl oder Fett folgende Werte nicht übersteigen:

a. in Speiseöl: 10 ml NaOH (1 mol/l),

b. in Kokosnussfett und Palmkernfett sowie in gehärteten Fetten: 2 ml NaOH (1 mol/l).

3 Die Summe der Trans-Fettsäuren darf 2 g pro 100 g Speiseöl respektive Speisefett nicht überschreiten.

4 Pflanzliches Speiseöl gilt als:

a. «kaltgepresst» «kaltgeschlagen», «nativ», «nativ extra», «naturbelassen» oder «unraffiniert», wenn:

1. es durch Pressung oder durch Zentrifugierung aus zuvor nicht erhitzten Rohstoffen gewonnen wurde,

2. die Temperatur bei der Pressung 50 °C nicht überstiegen hat, und

3. es keiner Raffination, d. h. keiner Neutralisation, keiner Behandlung mit Adsorbentien oder Bleicherde und keiner Ausdämpfung unterworfen wurde;

b. «schonend gedämpft», wenn sich die Raffination ausschliesslich auf eine Ausdämpfung beschränkt hat und dabei 130 °C nicht überschritten worden sind;

c. «kaltgepresst, schonend gedämpft», wenn:

1. es nach Buchstabe a Ziffern 1 und 2 erzeugt wurde, und

2. nach Buchstabe b gedämpft wurde,

d. «schonend raffiniert», wenn das Öl unter milden Bedingungen raffiniert wurde.

Art. 5 Sachbezeichnung

1 Für Mischungen von Speiseölen, die kein Olivenöl oder Oliventresteröl enthalten, und Mischungen von Speisefetten gilt folgendes:

a. Mischungen von Speiseölen müssen als «Speiseöl» bezeichnet werden und Mischungen von Speisefetten als «Kochfett» oder «Speisefett».

b. Bei ausschliesslicher Verwendung pflanzlicher Öle ist für Mischungen von Speiseölen die Bezeichnung «Pflanzenöl» zulässig.

c. Bei ausschliesslicher Verwendung pflanzlicher Fette ist für Mischungen von Speisefetten die Bezeichnung «Pflanzenfett» zulässig.

d. Die Sachbezeichnung kann auch durch Nennung der verschiedenen verwendeten Rohstoffe erfolgen, wenn deren Gehalte mengenmässig angegeben werden, wie «Sonnenblumenöl mit 15 % Sesamöl».