Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/56: Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform) · 72 Seiten

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Übrige

avenir social spricht sich für den Erhalt des Vorsorgezwecks des BVG und die Ausrichtung der Leistungen in Rentenform statt in Kapitalform für den obligatorischen Teil aus und unterstützt somit Variante 1. Im Übrigen spreche die Finanzmarktlage nicht für eine individuelle und risikobehaftete Verwaltung des Kapitals, die den Zweck der Vorsorge untergrabe. Vielmehr sollten die Vorsorgeeinrichtungen mit einer paritätischen und umsichtigen Vermögensverwaltung betraut werden, die den Solidaritätsgedanken gegenüber allen Versicherten und Pensionierten mittels einer Umverteilung in Form von Alters- und Invaliditätsrenten wahrt.

Angestellte Schweiz findet, dass die Variante 1 auch langfristige Anlagestrategien der Pensionskassen fördere.

Der cp lehnt sämtliche vorgeschlagenen Beschränkungen ab. Die Hauptursachen für die Kostenexplosion bei den EL seien die demografische Entwicklung, der starke Anstieg der IV-Bezügerzahlen bis 2005 sowie die Aufhebung der EL-Höchstbeträge (Deplafonierung) im Jahr 2008. Die im Bericht angegebene Anzahl Altersrentnerinnen und -rentner, die EL beziehen, weil sie sich in der 2. Säule für den Kapitalbezug entschieden hatten, seien weder genau noch überzeugend. Wegen problematischen Spekulationen einer Minderheit würden die Massnahmen die Mehrheit der Versicherten benachteiligen. Für den cp wäre die Umwandlung des bezogenen Kapitals in eine hypothetische Rente denkbar, die bei der Berechnung allfälliger EL einberechnet würde. Entscheidet sich eine versicherte Person, ihr Altersguthaben in Kapitalform zu beziehen, würde eine virtuelle Rente berechnet, so als wäre kein Kapitalbezug erfolgt. Diese Rente würde zum Einkommen gerechnet, sobald die Person später EL beantragt.

Die FER äusserst sich in ihrer Stellungnahme mehrheitlich positiv zur EL-Teilrevision. Sie lehnt allerdings sämtliche Vorschläge zum völligen oder teilweisen Ausschluss des Kapitalbezugs für den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge zum Zeitpunkt der Pensionierung oder bei der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ab. Die FER ist gegen beide Varianten, weil sie die Wahlfreiheit beschneiden, die im System der beruflichen Vorsorge stets zentral war.

Für die Municipalité de Lausanne sind die vorsorglichen Massnahmen absolut relevant und dazu geeignet, das Risiko zu senken, dass einzelne Versicherte der öffentlichen Hand zur Last fallen.

Für den SBV nimmt der Reformvorschlag den Versicherten mit den Kapital-Vorbezugsmöglichkeiten wichtige Eigentumsfreiheiten, ohne dass der Kasse daraus wesentliche Einsparungen resultieren würden. Der Verband ist gegen jegliche Beschränkungen des Kapitalbezuges aus der 2. Säule über die geltende Regelung hinaus. bauenschweiz ist gegen alle Beschränkungen.

Die ASO findet es positiv, dass der Entwurf keine Beschränkung bei Auswanderung vorsieht. Ausserdem haben sich zwei Einzelpersonen (T. S. und E. L.) zu den Massnahmen zur Beschränkung des Kapitalbezugs aus der 2. Säule geäussert. Die eine ist gegen jegliche Beschränkung, die andere möchte die Beschränkung auf Auswanderer und Auslandschweizer ausdehnen.