Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/56: Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform) · 72 Seiten
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gross, so dass die Folge massiv tiefere Renten wären. Oft würden solche Firmengründungen auch auf Druck von aussen in die Wege geleitet und seien nicht sehr durchdacht. Der SGB unterstützt den Vorschlag, mit dem in der obligatorischen beruflichen Vorsorge der Bezug des Freizügigkeitsguthabens für die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ausgeschlossen wird. Der Schritt in die Selbstständigkeit erfolge oft nicht freiwillig, sondern sei auf mangelnde Alternativen auf dem Arbeitsmarkt zurückzuführen. Wenn immer mehr Freizügigkeitsguthaben für diesen Zweck verwendet werden, wird diesem Vorgang Vorschub geleistet, was das Risiko einer unzureichenden Altersvorsorge zusätzlich erhöht.
Folgende Verbände sind gegen diese Beschränkung: SAV/economiesuisse, SGV,
Bauernverband.
Organisationen für Versicherte, Leistungsbezüger und Selbstständigerwerbende
Folgende Organisationen sind für die Beschränkung bei Aufnahme einer selbststän-
digen Erwerbstätigkeit: AGILE, AVIVO Schweiz, EFS, PS, SSR, VASOS. Der
SSR und die VASOS begrüssen das Verbot von Barauszahlungen des obligatorischen Teils des Altersguthabens für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. AVIVO Schweiz befürwortet die Beschränkung des Kapitalbezugs für die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ebenfalls. Inclusion Handicap verzichtet auf eine Stellungnahme zur Beschränkung der Kapitalbezüge bei der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit.
Folgende Organisationen sind gegen diese Beschränkung: Procap, SBLV. Nach Ansicht von Procap widerspreche der Ausschluss dem Grundsatz der Selbstbestimmung und erscheine zudem fragwürdig im Lichte der UNO-BRK. Analog der vorgesehenen Änderungen bei der Ausrichtung des Altersguthabens in Kapitalform erscheine eine Beschränkung der Barauszahlung auf maximal 50 % der Austrittsleistung für die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit eher als angemessen.
Vorsorge- und Versicherungseinrichtungen, Fachverbände, Durchführung
Folgende Einrichtungen sind für die Beschränkung des Kapitalbezugs bei der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit: VVAK, SKPE und teilweise CURAVIVA. CURAVIVA schlägt bei der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit eine Beschränkung auf die Hälfte des BVG-Guthabens vor. Die Gründung von Unternehmen, die wiederum Arbeitsplätze schaffen und Steuereinnahmen generieren, soll nicht zu stark gebremst werden.
Folgende Einrichtungen sind gegen diese Beschränkung: ASIP, SVV, IZS, prévoyance.ne, Publica, senesuisse. Der SVV findet, ein Verbot des Kapitalbezugs bei Selbstständigerwerbenden sei unverhältnismässig und wirtschaftsfeindlich. Auch wenn nicht alle Selbstständigerwerbenden mit den von ihnen aufgebauten Unternehmen reüssierten, so habe der überwiegende Teil der Selbstständigerwerbenden mit ihren Bestrebungen doch Erfolg. Sie schafften damit Arbeitsplätze. IZS ist der gleichen Meinung. Der ASIP anerkennt zwar die Problematik. Aufgrund des seines Erachtens geringen Einsparungspotenzials sei aber zu Gunsten der Eigenverantwortung zu entscheiden. prévoyance.ne ist der Meinung, eine Beschränkung des Kapitalbezugs bei Selbstständigerwerbenden könnte der Wirtschaft schaden. Publica befindet wie schon bei den Beschränkungsvarianten zur Kapitalauszahlung im Alter, dass zu wenig statistische Belege vorhanden seien und deshalb die Massnahme nicht angezeigt sei. senesuisse gibt die anderswo oftmals erwähnten Argumente an: Ein