Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/56: Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform) · 72 Seiten

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sen, sind sie gezwungen, die finanziellen Risiken besser abzuwägen. Die Massnahme würde der Wirtschaft nicht schaden. NE ist ausserdem der Meinung, es brauche neue Bestimmungen, um die berufliche Vorsorge von Selbstständigerwerbenden zu stärken oder gar obligatorisch zu machen. Auch VD begrüsst den Ausschluss des Vorbezugs des Freizügigkeitsguthabens aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge bei der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit. ZG propagiert allerdings, dass überobligatorische Mittel frei sein sollen.

Politische Parteien und Parteigruppierungen

Die Parteien CVP und SPS sind für die Beschränkung der Barauszahlung für die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit. Die SPS bringt an, dass der überobligatorische Teil der zweiten wie auch das Kapital aus der dritten Säule weiterhin in Kapitalform bezogen werden sollen, sei es als Risikokapital bei einer Geschäftsgründung oder als Alterskapital. Bei einer Auswanderung aus der Schweiz und zur Finanzierung von Wohneigentum könne ebenfalls weiterhin Kapital vorzeitig bezogen werden. Die Einschränkung sei daher zumutbar, vor allem vor dem Hintergrund der Steuerbefreiung. Die CVP merkt an, es müssten alle Möglichkeiten für Kapitalleistungen im Bereich der obligatorischen beruflichen Vorsorge eingeschränkt werden, um den verfassungsmässigen Vorsorgezweck zu sichern,

Die BDP, FDP und SVP sind gegen diese Beschränkung. Sie begründen ihre Ablehnung sinngemäss damit, dass die erhofften Spareffekte von 8 Millionen Franken in keinem Verhältnis zum volkswirtschaftlichen Nutzen (Arbeitsplätze und Steuererträge) von dadurch geförderten, erfolgreichen selbstständigen Erwerbskarrieren stünden.

SP 60+ unterstützt die Streichung der Barauszahlung für die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, nicht nur für das BVG-, sondern das gesamte Vorsorgeguthaben.

Behörden und verwandte Institutionen

Die SODK/FDK/GDK befürworten den Ausschluss des Vorbezugs des Freizügigkeitsguthabens aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge für die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit.

Dachverbände der Städte und Gemeinden und der Berggebiete

Der SGemV und der SSV unterstützen diese Beschränkung aus den andernorts genannten Gründen (Risiko des Scheiterns), bedauern aber, dass sie nicht für Guthaben bei Freizügigkeitseinrichtungen gälte (Umgehunggefahr) bzw. dass die skizzierten Massnahmen zur Stärkung der Auszahlung in Rentenform in der Reform der Altersvorsorge 2020 nicht weiterverfolgt würden.

Spitzenverbände der Wirtschaft

Folgende Verbände sind für die Beschränkung der Barauszahlung bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit: SGB, Travail.Suisse, KV Schweiz.

KV Schweiz erläutert, dass das Konkursrisiko für neu gegründete Unternehmen mit rund 50-prozentiger Wahrscheinlichkeit gross sei. Travail.Suisse hält fest, dass die Überlebensdauer von neu gegründeten Unternehmen, welche mit Pensionskassengeldern finanziert würden, oft nur kurz sei. Die bezogenen Beträge seien hingegen