Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/56: Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform) · 72 Seiten
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3.1.1.2 Beschränkung der Barauszahlung für die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
In der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird der Bezug des BVG-Guthabens für die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ausgeschlossen.
Die Mehrheit der Teilnehmenden unterstützt die Beschränkung der Auszahlung des BVG-Guthabens für die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit , insbesondere die Mehrheit der Kantone (AG, AI, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, VD, VS, ZG, ZH, CVP, SPS, VVAK, KKAK, SODK, FDK, SKOS, SGemV, SSV, AGILE, AVIVO Schweiz, SSR, CURAVIVA, EFS, KV Schweiz, SGB, Travail.Suisse, VASOS). Eine Minderheit der offiziellen Teilnehmenden lehnt hingegen eine Beschränkung ab (AR, TG, SZ, TI, UR, BDP, FDP, SVP, ASIP, FER, economiesuisse, Procap, SVV, SAV, SGV, SBV, SBLV).
Kantone
21 Kantone sind für die Beschränkung der Barauszahlung für die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit (AG, AI, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU,
NE, NW, OW, SG, SH, SO, VD, VS, ZG, ZH).
5 Kantone sind gegen diese Beschränkung (AR, TG, SZ, TI, UR). TI unterstützt nur teilweise diese Massnahme (kein generelles Verbot, nur eine Beschränkung auf die Hälfte z.B.). TG ist gegen die Beschränkung, aber für strengere Bedingungen.
AG und BS unterstützen den Ausschluss des Bezugs aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge für die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit der bekannten Risiken wegen. Einige zustimmende Kantone befinden zwar für gut, dass wohl mehr Unternehmen gegründet würden, aber für schlecht, dass das Ausfallrisiko im Bereich der Altersvorsorge vom Staat getragen werden müsse. Auch GE unterstützt die Beschränkung des Kapitalbezugs für die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, weil das Risiko einer späteren EL-Abhängigkeit der betroffenen Personen beträchtlich höher sei als die positiven Auswirkungen des Kapitalbezugs aus der 2. Säule auf die selbstständige Erwerbstätigkeit. GE schlägt vor, die Beschränkung des Kapitalbezugs auch im Falle des Wegzugs in ein aussereuropäisches Land anzuwenden. JU und VS unterstützen diese Massnahme ebenfalls. Bei einem Vorbezug des BVG-Altersguthabens für die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit stünden die Risiken, die der Bundesrat in seinem erläuternden Bericht anführt, im Vordergrund. Darüber hinaus könnten Selbstständigerwerbende nach dem Kapitalbezug aus der 2. Säule zwar ihre Erwerbstätigkeit bis zur Pensionierung erfolgreich ausüben, sie seien jedoch nicht in der Lage, ihr Altersguthaben im Verlauf der Zeit wieder aufzubauen. Gelinge es diesen Personen bei der Pensionierung nicht, ihr Geschäft mit einem ansprechenden Erlös zu verkaufen oder zu übertragen und diese Mittel für ihre Altersvorsorge zu verwenden, bestehe die Gefahr, dass sie später EL beantragen müssen. Auch NE befürwortet die Beschränkung. Einerseits schaffe sie für die Selbstständigerwerbenden eine gewisse finanzielle Sicherheit nach Erreichen des Rentenalters. Andererseits könne sie die Zunahme problematischer selbstständiger Erwerbstätigkeiten mit hohem Armutsrisiko verhindern. Wenn künftige Selbstständigerwerbende andere Finanzierungsmöglichkeiten suchen müs-