Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/56: Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform) · 72 Seiten

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ihrer Vorsorgegelder. Das aktuelle System des Vorbezugs von Kapitalbezügen aus der 2. Säule schwäche die berufliche Vorsorge, was nicht selten die Kantone ausgleichen müssten. Die Vorsorgekapazitäten der 2. Säule seien zu stärken. VD bevorzugt Variante 1. VD fügt an, dass bei einer Verpflichtung der Vorsorgeeinrichtungen, das obligatorische BVG-Altersguthaben in Rentenform auszurichten, dasselbe auch für Freizügigkeitseinrichtungen gelten müsste (BE und GE sind derselben Ansicht).

VS befürwortet ebenfalls Variante 1, weil diese Massnahme einfach umsetzbar und der finanzielle Effekt beträchtlich sei.

Politische Parteien und Parteigruppierungen

Die Parteien BDP, CVP und SPS sind für die Variante 1.

Die BDP begrüsst die Variante 1, um Missbräuche zu verhindern.

Die CVP unterstützt diese Massnahme, welche den Forderungen der Motion 12.3601 entspräche. Um den verfassungsmässigen Vorsorgezweck zu sichern, müssten alle Möglichkeiten für Kapitalleistungen im Bereich der obligatorischen beruflichen Vorsorge eingeschränkt werden, während im überobligatorischen Bereich weiterhin die Wahlfreiheit zwischen Kapitalbezug und Rente möglich sein solle.

Die SPS gibt an, dass bei Auswanderung aus der Schweiz und zur Finanzierung von Wohneigentum weiterhin Kapital vorzeitig bezogen werden könne und die Einschränkungen daher zumutbar seien. Der Bundesrat solle aber prüfen, ob es nicht eine Ausnahmeregelung für gewisse Fälle geben könne.

Die FDP und die SVP sind gegen beide Varianten.

Die FDP befürwortet die Beibehaltung der verschiedenen Bezugsmöglichkeiten. Versicherte sollen ihren Entscheid aber verantworten müssen (vgl. Motion 12.4170). Die SVP befindet, dass EL dort helfen sollten, wo AHV- und IV-Renten nicht für die Sicherung eines minimalen Lebensstandards ausreichen. Sie seien damit Bestandteil der 1. Säule und hätten nichts mit der 2. Säule zu tun.

Keine Partei spricht sich für die Variante 2 aus.

Unter den Parteigruppierungen spricht sich SP 60+ dafür aus, dass jeglicher Kapitalbezug in der beruflichen Vorsorge (ausgenommen bei geringfügigen Leistungen und definitiver Abreise ins Ausland) nicht nur eingeschränkt, sondern total verboten werden solle und unterstützt deshalb die Variante 1 beim Kapitalbezug.

Behörden und verwandte Institutionen

Die SODK/FDK/GDK befürworten die Vorschläge zur Beschränkung des Kapitalbezugs aus der 2. Säule. Bei den Varianten zur Ausrichtung des Altersguthabens in Kapitalform ziehen sie mehrheitlich Variante 1 vor (Ausschluss der Ausrichtung des Altersguthabens in Kapitalform für den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge). Sie unterstützen den Ausschluss des Vorbezugs des Freizügigkeitsguthabens der obligatorischen beruflichen Vorsorge bei der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit. Sie begrüssen die Beibehaltung des Vorbezugs für den Erwerb von Wohneigentum (keine Änderung der bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen für die Wohneigentumsförderung).