Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/56: Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform) · 72 Seiten

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Dachverbände der Städte und Gemeinden und der Berggebiete

Der SGemV und der SSV begrüssen die Senkung, wobei für den SGemV noch Spielraum für eine weitere Senkung der Freibeträge besteht. Beide verlangen zudem eine Prüfung der Freibeträge auf selbstbewohnten Liegenschaften. Sie erachten diese Vorzugsbehandlung von Wohneigentum als problematisch und im Widerspruch zum Solidaritätsgedanken der Sozialversicherungen. Der SSV schlägt zudem vor, den Kantonen die Kompetenz einzuräumen, bei Personen im Heim den 100 000 Franken übersteigenden Vermögensanteil einem erhöhten Vermögensverzehr zu unterstellen (von bis zu einem Drittel).

Spitzenverbände der Wirtschaft

KV Schweiz unterstützt den Vorschlag als gangbare Lösung, um einen Beitrag an die Kostensenkungsbemühungen zu leisten.

Für SAV/economiesuisse ist es systemlogisch, dass EL-Beziehende ihr Vermögen bis auf den Notpfenning abbbauen müssen. Angesichts der schwierigen Lage der EL mit Blick in die Zukunft beantragen sie daher, die Vermögensfreibeträge (inkl. auf selbstbewohntem Wohneigentum) wieder auf das Niveau vor der neuen Pflegefinanzierung zurückzuführen. Der hohe Freibetrag auf Wohneigentum privilegiere Wohneigentümer massiv gegenüber andern Vermögenden; sie machen den Freibetrag von 300 000 Franken auf Liegenschaften für einen markanten Kostenschub verantwortlich.

Auf Ablehnung stösst der Vorschlag beim SGB und Travail.Suisse. Für den SGB sind die Freibeträge auf dem Ersparten wichtig für persönliche Auslagen und Garant für einen würdigen letzten Lebensabschnitt. Travail.Suisse weist darauf hin, dass aus diesen Geldern häufig restliche Mietausgaben finanziert werden und auch Heimbewohner häufig darauf angewiesen sind.

Organisationen für Versicherte, Leistungsbezüger und Selbstständigerwerbende

Zustimmend äussert sich der SBLV, der die Senkung als tragbar einstuft. PI ist mit der Senkung einverstanden und wünscht künftig eine Anpassung an die Teuerung.

Inclusion Handicap und die SPV akzeptieren die vorgeschlagene Senkung der Vermögensbeiträge unter der Bedingung, dass die Ansätze künftig der Teuerung angepasst werden und dass gesamtschweizerische Mindestansätze für den Betrag für die persönlichen Auslagen von Heimbewohnern festgelegt werden. Für insieme, INSOS Schweiz und vahs ist die Reduktion der Vermögensfreibeträge nur akzeptabel, wenn sie mit einer Neuregelung des Betrags für die persönlichen Auslagen im Heim einhergeht. pro mente sana lehnt den Vorschlag ab, ist nur eventualiter einverstanden, sofern im Gesetz die periodische Anpassung an die Teuerung festgeschrieben wird.

Abgelehnt wird der Vorschlag von AGILE, AVIVO Schweiz, EFS, PS, SSR, Pro

Senior Bern, GrossmütterRevolution, VASOS, Procap, Retina Suisse, lupus suisse und Pro Raris. Der SSR, VASOS und Pro Senior Bern bemerken, dass die

heutigen Beträge, die bei der Neuordnung der Pflegefinanzierung als Ausgleich zum eingeführten Selbstbehalt von 20 % an die Pflegekosten eingeführt wurden, angemessen sind. Die Vermögensfreibeträge bedeuten für die GrossmütterRevolution ein kleines Stück Freiheit und Lebensqualität. Für Procap müsste im Falle einer Senkung im gesamten Bereich der EL eine periodische Berücksichtigung der Teue-