Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/56: Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform) · 72 Seiten
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führen ist, führe dies zu einem grossen administrativen Aufwand mit wenig Ertrag. Zudem führe die vorgeschlagene Regelung je nach Höhe der vorhandenen Vermögenswerte zu ungerechten Ergebnissen. Er schlage deshalb vor, – ohne Unterscheidung der Vermögenshöhe – soll ein Vermögensverzicht vorliegen, wenn pro Jahr bei alleinstehenden Personen mehr als 20 000 Franken und bei Ehepaaren mehr als 30 000 Franken verbraucht werden, ohne dass ein besonders wichtiger Grund dafür vorliegt.
Politische Parteien und Parteigruppierungen
Die BDP und die FDP stimmen dem Vorschlag zu. Vermögensverzicht und Vermögensverzehr müssen aus Sicht der FDP konsequenter und schärfer sanktioniert werden.
Die SPS lehnt die vorgeschlagene rechtliche Definition kategorisch ab. Auf diese Definition des Vermögensverzichts sei unbedingt zu verzichten. Es handle sich um eine Lebensführungskontrolle, wie sie vom Bundesgericht in ständiger Rechtsprechung abgelehnt worden sei. Die Durchführungsstellen müssten den bisherigen Lebenswandel durchleuchten und die einzelnen Ausgaben hinterfragen. Da Vermögensverzichte auch vor dem Bezug der EL angerechnet werden, müssten Personen mit einem tieferen Einkommen, die möglicherweise auf EL angewiesen sein werden, bereits vor dem EL-Bezug ihre ausserordentlichen Anschaffungen belegen. Ein vermehrter Sozialhilfebezug, Stigmatisierung, Erhöhung der Nichtbezugsquote, mehr Verwaltungsaufwand und rechtsungleiche Behandlung wären die Folge. Auch für die SP 60+ ist der Vorschlag absolut inakzeptabel und schlicht menschenunwürdig.
Behörden und verwandte Institutionen
Die SODK Ost+ stimmt grundsätzlich zu, dass der vorzeitige übermässige Verbrauch von Vermögen geahndet wird, gibt aber zu bedenken, dass die Kosten unter Umständen wieder bei der öffentlichen Hand anfallen. Diese Lastenverschiebung auf die Sozialhilfe müsste erwähnt werden.
Dachverbände der Städte und Gemeinden und der Berggebiete
Der SSV begrüsst die Regelung für bessere Transparenz und Rechtssicherheit.
Spitzenverbände der Wirtschaft
SAV/economiesuisse, der SGV und der Bauernverband unterstützen den Vorschlag einer rechtlichen Definition des Vermögensverzichts. Der Bauernverband schlägt aber bei Erbvorbezügen und Schenkungen eine restriktivere Regelung vor. Nach dem Dafürhalten des SGV sollte man noch weitergehen, so dass der Anspruch auf EL bei Vermögensverzicht oder zu raschem Verzehr bis auf das absolute Minimum hinunter gekürzt werden könnte.
Aus Sicht des SGB trägt eine gesetzliche Verankerung der Definition des Vermögensverzichts zur Rechtssicherheit bei, was sinnvoll ist. Die stärker verbundene Berücksichtigung des Vermögens dürfte jedoch die bisherige massengeschäftstaugliche Prüfung des EL-Anspruchs verändern. Einer verstärkten Prüfung der Lebensführung steht der SGB skeptisch gegenüber. Travail.Suisse befürchtet eine zu starke Lebensführungskontrolle. Er hat zwar Verständnis dafür, dass Kriterien für