Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/56: Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform) · 72 Seiten

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rung stattfinden; die Anpassung der Mietzinsmaxima stellt für sie zudem eine absolute Notwendigkeit dar.

Vorsorge- und Versicherungseinrichtungen, Fachverbände, Durchführung

Die KKAK möchte eine konsequente Senkung der Vermögensbeiträge, wie sie vor der Pflegefinanzierung galten, nämlich auf 25 000 Franken für Alleinstehende und 40 000 Franken für Ehepaare. Den Freibetrag von 300 000 Franken auf selbstbewohntem Eigentum erachtet sie als nicht vereinbar mit der Grundidee der Selbstverantwortung. Letztlich privilegiere dieser die Liegenschaftsbesitzer und deren Erben. Sie plädiert daher für einen einheitlichen Freibetrag von 112 500 Franken und regt zudem an zu prüfen, das Wohneigentum mit einem Grundpfandrecht zu Gunsten der EL-Stelle bzw. des Kantons zu belasten, das im Falle einer späteren Erbteilung auszulösen wäre (wie bis Ende 2007 im ELG verankert).

CURAVIVA akzeptiert die vorgeschlagene Senkung der Vermögensbeiträge nur dann, wenn die Betroffenen nicht im Heim wohnen und nur unter der Bedingung, dass die Ansätze künftig der Teuerung angepasst werden und dass gesamtschweizerische Mindestansätze für den Betrag für die persönlichen Auslagen von Heimbewohnern festgelegt werden. Der Verband senesuisse äussert sich ablehnend, da seiner Ansicht nach die Alters- und Pflegeheime nach einem Todesfall auf offenen Rechnungen sitzen bleiben würden, weil schon mit dem heutigen Freibetrag nach den erheblichen Todesfallkosten kaum mehr Vermögen übrig bleibt. Im Falle einer Senkung müsste diese mit einer Garantie verbunden werden, z.B. Vermögensfreibetrag als Anzahlung im Sinne eines Depots für die letzte Abrechnung.

Übrige

Positiv zu einer Senkung der Freibeträge auf dem Gesamtvermögen äussern sich der

SBV, bauenschweiz, cp und der Fachverband Zusatzleistungen. Für letzteren

müssten auch die Vermögensfreibeträge auf selbstbewohnten Liegenschaften überprüft werden, da diese von vielen Seiten als zu starke Bevorzugung empfunden werden. Zudem müsste den Kantonen die Kompetenz eingeräumt werden, bei Personen im Heim den 100 000 Franken übersteigenden Vermögensteil einem erhöhten Vermögensverzehr zu unterstellen. Der HEV Schweiz begrüsst explizit, dass die Freibeträge auf selbstbewohntem Wohneigentum nicht gesenkt werden, es komme hinzu, dass auch der Verkehrswert der Liegenschaften angestiegen sei. Auch für bauenschweiz ist es wichtig, dass die Freibeträge auf selbstbewohntem Eigentum nicht angetastet werden. SVIT fordert eine Erhöhung des Freibetrages auf Wohneigentum. Für avenir social ist die Senkung des Vermögensfreibetrags akzeptabel, auch wenn dieser Vorschlag für finanziell weniger gut gestellte EL-Beziehende nicht unbeträchtlich ist. Die Municipalité de Lausanne lehnt diese Massnahmen ab. Sie erachtet sie als Rückschritt. Die aktuellen Freibeträge seien 2011 eingeführt worden, um der wirtschaftlichen Realität besser Rechnung zu tragen. Ausserdem ist sie der Auffassung, eine Senkung der Freibeträge würde nur noch mehr Versicherte veranlassen, ihr Vermögen zu verbergen oder auszugeben, um die tiefere Obergrenze einzuhalten.