Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/56: Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform) · 72 Seiten
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noch tiefere Senkung auf das Niveau vor 2008. Rund ein Drittel ist dagegen oder eher dagegen (SPS, Verbände von Arbeitnehmerseite, Behinderten- und Rentnerorganisationen). Begründet wird die Ablehnung damit, dass EL-Beziehende teilweise auf ihr Vermögen angewiesen sind (hohe Mietkosten, in den meisten Kantonen nur bescheidener Betrag für persönliche Auslagen im Heim). Mehrere Teilnehmende sprechen sich zudem für eine Senkung des erhöhten Freibetrages auf selbstbewohnten Liegenschaften aus.
Kantone
15 Kantone ZH, BE, OW, NW, FR, SO, BS, SH, AR, AI, AG, VD, VS, NE, GE
sind mit der vorgeschlagenen Senkung einverstanden. VD möchte jedoch, dass die Senkung der Vermögensfreibeträge mit einer Erhöhung der frei verfügbaren Quote EL AHV/IV verknüpft wird, damit der hohe Bedarf von EL-Beziehenden (z. B. Spitex-Kosten) zumindest teilweise gedeckt wäre. 11 Kantone möchten eine weitergehende Senkung und regen an, zu den Vermögensbeiträgen, die vor der Pflegefinanzierung galten (und das ohne Berücksichtigung einer Teuerungsanpassung), zurückzukehren, nämlich auf 25 000 Franken für Alleinstehende und 40 000 Fran-
ken für Ehepaare (LU, UR, SZ, GL, ZG, BL, SG, GR, TG, TI, JU).
Mehr als die Hälfte der Kantone erachtet den heutigen Freibetrag von 300 000 Franken auf selbstbewohnten Liegenschaften als zu hoch und fordert, diesen Betrag generell auf 125 000 Franken anzusetzen (BE, LU, SZ, NW, BL, SG, GR, TI, JU) oder dies zumindest zu prüfen (GL), unabhängig davon, ob das Ehepaar gemeinsam zu Hause lebt oder einer der beiden im Heim. SH und FR möchten (angelehnt an SODK), dass die selbstbewohnten Liegenschaften von der Senkung der Vermögensfreibeträge nicht ausgenommen werden. ZG und BS möchten den Freibetrag noch tiefer ansetzen: ZG schlägt einen einheitlichen Freibetrag von 75 000 Franken und BS von 100 000 Franken auf selbstbewohnten Liegenschaften vor. Als Alternative schlagen NW und BL vor, das Wohneigentum mit einem Grundpfandrecht zu Gunsten der EL-Stelle zu belasten (wie bis 2007 im ELG verankert). Es wird argumentiert, dass Immobilienbesitzer heute in einem Mass privilegiert würden, das mit der Grundidee der Selbstverantwortung nicht vereinbar sei. Es sei zumutbar, den Lebensunterhalt eine gewisse Zeit aus eigenen Mitteln zu bestreiten; es gehe nicht an, Erbenschutz zulasten der Steuerzahler zu betreiben.
Politische Parteien und Parteigruppierungen
Von den Parteien begrüssen die BDP, CVP, FDP und die SVP die Senkung der Freibeträge. Die FDP wünscht eine Senkung auf das Niveau vor 2008. Die SVP hält fest, dass man die Freibeträge, insbesondere der Freibetrag auf Liegenschaften, durchaus noch weiter nach unten korrigieren kann.
Die SPS (ebenso SP 60+) lehnt die Senkung der Vermögensfreibeträge ab, weil insbesondere EL-Beziehende im Heim oft darauf angewiesen sind, etwas Vermögen einzusetzen, da der Bedarf für den persönlichen Bedarf sehr knapp angesetzt ist.
Behörden und verwandte Institutionen
Die SODK/FDK/GDK unterstützen den Vorschlag zur Senkung der Freibeträge auf dem Gesamtvermögen. Sie beantragen zudem, die selbstbewohnten Liegenschaften bei der Senkung der Vermögensfreibeträge nicht auszunehmen. Die SODK Ost+ stimmt der Senkung der Vermögensfreibeträge vorbehaltslos zu.