Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/56: Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform) · 72 Seiten
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für den Erwerb von Wohneigentum bis zur Entstehung des reglementarischen Anspruchs auf Altersleistungen zu erlauben, sowie den Mindestbetrag für die Rückzahlung, der heute bei 20 000 Franken liegt, zu senken. VD begrüsst die Tatsache, dass Vorbezüge für den Erwerb von Wohneigentum ohne Änderung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen weiterhin möglich sind. VD weist darauf hin, dass die Bestimmung in Art. 60d BVV 2, Einkäufe ohne vorherige Rückzahlung eines WEF-Vorbezugs bis drei Jahre vor Entstehung des Anspruchs auf Altersleistungen zuzulassen, mit dem neuen Art. 30d des revidierten BVG nicht mehr gültig wäre und in jedem Fall eine Verpflichtung zur Rückzahlung des WEF-Vorbezugs nach sich zöge, bevor abzugsfähige Einkäufe getätigt werden können.
Politische Parteien und Parteigruppierungen
Die SVP begrüsst ausdrücklich den Status quo für WEF-Bezüge. Die anderen Parteien äussern sich nicht dazu. Zur Verlängerung der Rückzahlungsdauer äussert sich keine Partei.
SP 60+ fordert indes die Abschaffung des Vorbezuges zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum.
Behörden und verwandte Institutionen
Die SODK/FDK/GDK befürworten den Erhalt von Vorbezügen für den Erwerb von Wohneigentum (ohne Änderung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Wohneigentumsförderung).
Dachverbände der Städte und Gemeinden und der Berggebiete
Der SGemV und der SSV haben keine Bemerkung zur WEF gemacht.
Spitzenverbände der Wirtschaft
Einzelne Spitzenverbände der Wirtschaft begrüssen es ausdrücklich, dass die Möglichkeiten für WEF-Vorbezüge nicht eingeschränkt werden sollen
(SAV/economiesuisse, Travail.Suisse, Bauernverband). Die anderen Verbände
haben sich nicht zu den WEF-Vorbezügen geäussert.
Organisationen für Versicherte, Leistungsbezüger und Selbstständigerwerbende
Der Verzicht auf die Beschränkung der WEF sowie die Erleichterung der Rückzahlung werden insbesondere vom SBLV begrüsst.
Nur der SSR und die VASOS möchten auch beim Kapitalbezug für WEF eine Beschränkung beim obligatorischen Teil auf 50 % (nebst der Bezugsmöglichkeit des überobligatorischen Kapitals). Sie begrüssen die Möglichkeit, Rückzahlungen von vorbezogenem Vorsorgekapital neu bis zum Pensionierungszeitpunkt leisten zu können. Für AVIVO Schweiz sind Kapitalbezüge für den Erwerb von Wohneigentum durchaus riskant und für die Wahrung der Vorsorgeziele nicht förderlich.
Vorsorge- und Versicherungseinrichtungen, Fachverbände, Durchführung
Für die meisten Einrichtungen ist es sinnvoll, dass beim Vorbezug für WEF keine Einschränkung erfolgen soll. Insbesondere CURAVIVA findet es gerechtfertigt, WEF-Vorbezüge überhaupt nicht einzuschränken. Bei dieser Form des Vorbezugs