Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/56: Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform) · 72 Seiten
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gewisse Luxusausgaben aufgestellt werden; der Vorschlag gehe aber weit darüber hinaus.
Organisationen für Versicherte, Leistungsbezüger und Selbstständigerwerbende
Von den Organisationen, welche die Interessen der Senioren und Seniorinnen vertreten, stimmen der AVIVO Schweiz, der SSR und VASOS dem Vorschlag zu.
Die Behindertenorganisationen (Inclusion Handicap, AGILE, PI, Procap, pro
mente sana¸ cerebral, Pro Raris, lupus suisse, Retina Suisse, SPV, INSOS
Schweiz, vahs) lehnen die Regelung in dieser Form ab. Inclusion Handicap ist gegen eine Lebensführungskontrolle und erachtet es als unwürdig, wenn sich Rentnerinnen und Rentner schlicht nichts über die eigentliche Existenzsicherung hinaus leisten dürfen. Des Weiteren meint ein Teil der Organisationen, mit dieser Massnahme würde der Generalverdacht kultiviert, dass Bürgerinnen und Bürger die EL missbrauchen. Die SPV sieht darin eine starke Einschränkung des selbstbestimmten Lebens; die Rentnerinnen und Rentner müssten bezüglich ihrer Ausgaben in Unsicherheit leben, da ihnen diese bei einer späteren EL-Berechnung vorgehalten und angerechnet werden könnten. PI sieht bereits bei der auf Verordnungsstufe vorzunehmenden Festlegung des «Vermögensverbrauchs ohne wichtigen Grund» Schwierigkeiten und befürchtet Rechtsstreitigkeiten. pro mente sana schlägt zudem vor, Vermögensverzichte nach 10 Jahren nicht mehr zu berücksichtigen.
Vorsorge- und Versicherungseinrichtungen, Fachverbände, Durchführung
CURAVIVA, die KKAK und senesuisse begrüssen die geplante Einführung einer gesetzlichen Definition des Vermögensverzichts. Aus Sicht der KKAK wäre unter Berücksichtigung der Lebenserwartung zu prüfen, ob ein 10 %iger jährlicher Verzehr nicht sogar zu hoch ist. Die Ausnahmereglung für Vermögen unter 100 000 Franken erachten sie als sinnvoll, auch wenn die Einsparmöglichkeiten wahrscheinlich bescheiden sind. senesuisse bemerkt, dass dank der gesetzlichen Definition der bisher unklare Rahmen präzisiert und die Verantwortung der betroffenen Menschen gestärkt wird.
Übrige
Für die Municipalité de Lausanne ist diese Massnahme zu strikt. Sie findet, es sei ungerecht und inkorrekt, Nachweise von Gegenleistungen für persönliche Ausgaben nicht zu berücksichtigen. Damit würde dem Versicherten eine bestimmte Lebensweise aufgezwungen, was dem Persönlichkeitsrecht widerspreche. Darüber hinaus bestünde angesichts eines solchen Vermögensverzehrs die Gefahr, dass sich die EL-Beziehenden an die Sozialhilfe wenden. Ebenso ist graap der Auffassung, die Ausgaben zur Sicherung eines angemessenen Lebensstandards sollten bei der Berechnung der Obergrenze des Vermögensverzehrs berücksichtigt werden. Arbeitgeber Banken möchte eine verstärkte Berücksichtigung des Vermögensverzichts.