Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/56: Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform) · 72 Seiten

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3.1.2.3 Ermittlung des Reinvermögens bei Personen mit Wohneigentum

Für die EL-Berechnung können Hypothekarschulden nur noch vom Wert der Liegenschaft und nicht mehr vom Gesamtvermögen in Abzug gebracht werden.

Die meisten, die sich dazu äussern, unterstützen diese Neuregelung. Abgelehnt wird der Vorschlag vom Bauernverband, dem SBLV, dem HEV Schweiz und SVIT.

Kantone

Die Kantone ZH, BE, LU, SZ, OW, NW, BS, AR, GR, TG, TI, VD, VS, NE, JU

unterstützen diese Neuregelung, weil damit die heutige doppelte Privilegierung wegfällt. Mehrfach wird vorgebracht, diese Massnahme sei kumulativ zur Senkung des Vermögensfreibetrags auf selbstbewohnten Liegenschaften einzuführen. SZ, NW, BL, AR, TI, VS, JU und GR regen zudem an, die Liegenschaftsbewertung von EL-Beziehenden zu vereinheitlichen: Wie in der AHV soll diese gemäss den entsprechenden rechtskräftigen kantonalen Veranlagungen unter Berücksichtigung der interkantonalen Repartitionswerten erfolgen.

Politische Parteien und Parteigruppierungen

Die BDP und die SPS bejahen diese Regelung.

Dachverbände der Städte und Gemeinden und der Berggebiete

Der SSV äussert sich positiv dazu, weil dies zu gerechteren Ergebnissen führt.

Spitzenverbände der Wirtschaft

SAV/economiesuisse erachten es als sachgerecht, die Hypothekarschulden nur noch vom Wert der Liegenschaft in Abzug zu bringen. Für eine abschliessende Beurteilung fehlt es ihnen jedoch insbesondere an einer Definition des Begriffs «Wert der Liegenschaft»; in der Botschaft müssten nachvollziehbare Berechnungsbeispiele aufgezeigt werden. Der SGV stimmt der vorgeschlagenen Korrektur grundsätzlich zu, beantragt aber, dass die neue Bestimmung auf Gesetzes- und nicht auf Verordnungsstufe verankert wird.

Abgelehnt wird der Vorschlag vom Bauernverband, weil die finanziellen Auswirkungen im Verhältnis zur Komplexität zu gering sind und Härtefälle zu befürchten sind.

Organisationen für Versicherte, Leistungsbezüger und Selbstständigerwerbende

AVIVO Schweiz befürwortet diese Massnahme. PS bejaht den Vorschlag, der SSR und VASOS ebenfalls, jedoch unter dem Vorbehalt, dass das heutige Leistungsniveau nicht unterschritten wird.

Der SBLV lehnt den Vorschlag mit der gleichen Begründung wie der Bauernverband ab.