Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/56: Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform) · 72 Seiten
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Heim angerechnet werden, auch für Ehepaare ohne Liegenschaft zur Anwendung kommen soll. Denn auch bei einer solchen Konstellation sind aktuell im Einzelfall EL-Ansprüche trotz eines sehr hohen Vermögens möglich. AG sieht hier brach liegendes Einsparpotential, ohne dass dadurch das Leistungsniveau reduziert würde.
Für LU ist der Vorschlag zwar praktikabel, aber zu kompliziert und im Widerspruch zum ehelichen Güterrecht. Naheliegender wäre es für LU, das Vermögen nach Abzug der Freibeträge weiterhin hälftig zu teilen und den Vermögensverzehr dem Ehegatten im Heim zu einem Fünftel und dem Ehegatten zu Hause zu einem Zehntel anzurechnen. TG lehnt den Vorschlag als wenig sinnvoll ab; naheliegender wäre es, wenn der jeweilige Vermögensverzehr zu Hause bzw. im Heim zum Tragen käme.
Dachverbände der Städte und Gemeinden und der Berggebiete
Der SSV lehnt den Vorschlag ab. Er hat zwar grundsätzliche Bedenken gegen die heutige Privilegierung des Wohneigentums in der EL-Berechnung, erachtet es aber als systemkonformer, bei den gemischten Fällen generell keinen privilegierten Vermögensverzehr mehr anzuwenden, sondern bei derjenigen Person im Heim den Vermögensverzehr für Heimbewohnende und bei der zu Hause lebenden Person den Vermögensverzehr für zu Hause lebende Personen anzurechnen.
Spitzenverbände der Wirtschaft
SAV/economiesuisse und der SGV erachten diese Aufteilung als systemkonform bzw. zumutbar. Aus Sicht des SAV/economiesuisse muss in diesem Kontext unbedingt die Einführung eines Vermögensschwellenwertes geprüft werden (dazu Kap. 4.2).
Der Bauernverband lehnt den Vorschlag ab, da die finanziellen Auswirkungen angesichts der Komplexität zu gering und individuelle Härten zu befürchten sind.
Organisationen für Versicherte, Leistungsbezüger und Selbstständigerwerbende
Der SSR und VASOS begrüssen die eindeutige Regelung mit dem Vorbehalt, dass das heutige Leistungsniveau nicht unterschritten wird.
AVIVO Schweiz, PS und der SBLV (mit gleicher Begründung wie der Bauernverband) lehnen diese Massnahme ab. Für PS sind die möglichen Auswirkungen kaum abzuschätzen; die Folgen sollten daher zuerst wissenschaftlich abgeklärt werden.
Vorsorge- und Versicherungseinrichtungen, Fachverbände, Durchführung
Die KKAK begrüsst die Massnahme im Sinne der grundsätzlichen Zielsetzung der EL. Sie schlägt vor, ergänzend zur Neugewichtung und -zuteilung von Vermögen auch die Verrechnung des Einnahmenüberschusses des zu Hause lebenden Ehegatten mit dem Ausgabenüberschuss des im Heim lebenden Teils zuzulassen.
CURAVIVA lehnt den Vorschlag ab.
Übrige
Der Fachverband Zusatzleistungen lehnt den Vorschlag ab. Systemkonformer und in der Praxis erst noch einfacher wäre es, bei sogenannten gemischten Fällen keinen privilegierten Vermögensverzehr, sondern bei derjenigen Person im Heim einen erhöhten Vermögensverzehr für Heimbewohnende und bei der zu Hause lebenden