Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/56: Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform) · 72 Seiten
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Bundesrates ab, eine Mindesthöhe festzulegen, da dies nicht die beste Lösung sei. GE ist der Meinung, die Beibehaltung der Mindesthöhe von 60 % der Durchschnittsprämie im Kanton genüge immer noch nicht und würde die bestehenden Ungleichheiten und den zu hohen Schwelleneffekt nicht abbauen.
Politische Parteien und Parteigruppierungen
Von den Parteien sind die BDP und die SPS damit einverstanden.
Die FDP möchte die Festlegung allein den Kantonen überlassen.
Behörden und verwandte Institutionen
Die SODK/FDK/GDK, ebenso SODK Ost+, befürworten diese Minderung eines Schwelleneffekts. Damit wird die Bevorzugung von EL-Bezügern gegenüber Personen, welche ebenfalls in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben und nur IPV beziehen, gemildert. Dieser Effekt wird höher gewichtet als die Einbussen für die betroffenen EL-Beziehenden.
Dachverbände der Städte und Gemeinden und der Berggebiete
Der SGemV und der SSV begrüssen die Senkung des EL-Mindestanspruchs. Damit können unerwünschte Schwelleneffekte und Ungleichheiten abgebaut werden. Auf die vorgeschlagene Begrenzung, wonach der EL-Betrag nicht weniger als 60 % der Durchschnittsprämie betragen soll, sei jedoch zu verzichten, weil damit neue Schwelleneffekte geschaffen werden. Eine Aufblähung über der Höhe IPV erachten sie als unnötig.
Spitzenverbände der Wirtschaft
KV Schweiz, SAV/economiesuisse, der Bauernverband und der SGV unterstützen
diese Massnahme im Grundsatz. Allerdings äussern sie teilweise Vorbehalte. Für den KV Schweiz macht der Vorschlag, die EL-Mindesthöhe auf den maximalen Betrag der jeweiligen kantonalen Prämienverbilligung festzulegen nur dann Sinn, wenn die Abrechnung der EL administrativ nicht noch komplizierter wird. SAV/economiesuiesse schlagen zwecks administrativer Vereinfachung vor, auf die Vergleichsrechnung zu verzichten und den Kantonen die Festlegung der Mindesthöhe (jedoch mindestens 60 % der Durchschnittsprämie) zu überlassen.
Abgelehnt wird der Vorschlag vom SGB und Travail.Suisse, weil dies für sie einer Leistungskürzung gleichkäme. Der SGB bemerkt dazu: Das verfügbare Einkommen würde dadurch sinken und somit die Existenzsicherung gefährden. Die dadurch entstandenen Einsparungen von jährlich 75 Millionen Franken würden auch nicht im System der IPV verbleiben und somit für eine nötige Verbesserung der kantonalen IPV eingesetzt werden. Denn im Stabilisierungsprogramm 2017-2019 der Bundesfinanzen ist vorgesehen, dass der Bund seinen Anteil an der Finanzierung der IPV um jährlich über 70 Millionen Franken kürzt. Diese Einbusse würden also die Kantone mit den Einsparungen bei den EL-Beziehenden kompensieren.
Organisationen für Versicherte, Leistungsbezüger und Selbstständigerwerbende
Auf grundsätzliche Zustimmung stösst die Massnahme bei Inclusion Handicap, PI, Procap, cerebral, SPV, PS, SSR und VASOS. Gewisse Bedenken werden zum