Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/56: Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform) · 72 Seiten
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3.2.2 Aufhebung der privilegierten Anrechnung hypothetischer Erwerbseinkommen
Hypothetische Erwerbseinkommen werden vollumfänglich – und nicht wie bisher nach Abzug eines Freibetrages zu zwei Dritteln – in der EL-Berechnung berücksichtigt.
Rund 55 Prozent der Teilnehmenden, die sich dazu äussern, unterstützen den Vorschlag vollumfänglich oder zumindest dann, wenn die Person nicht genügende Arbeitsbemühungen nachweist. Die übrigen 45 Prozent lehnen ihn ab oder finden ihn eher problematisch. Sie äussern Bedenken zu den erforderlichen Arbeitsstellen und befürchten eine Verlagerung in die Sozialhilfe. Einige Teilnehmende schlagen vor, nur das hypothetische Erwerbseinkommen des nicht invaliden Ehegatten voll anzurechnen und bei teilinvaliden Personen die Privilegierung beizubehalten. Von den Befürwortenden gibt es mehrere, die auch bei den effektiven Einkommen auf eine Privilegierung verzichten möchten, zumindest was die Einkommen der nicht invaliden Ehegatten betrifft.
Kantone
Die Kantone BE, UR, LU, SZ, OW, NW, GL ZG, BS, BL, SH, GR, TG, TI, VS,
NE stimmen dem Vorschlag zu. Damit soll der Anreiz zum Verbleib im EL-System verringert werden. Darüber hinaus sollten jedoch konkretere Regelungen zur Verwertung der Restarbeitsfähigkeit geschaffen werden. Gemäss LU könnte allenfalls geprüft werden, ob die Erhöhung des Freibetrags auf ca. 5000 Franken sinnvoll wäre. Damit würden Personen mit einer ganzen IV-Rente, welche in Behindertenwerkstätten jährlich 3000 bis 4000 Franken verdienen, belohnt.
Die Kantone ZH, SO, AR, AI, SG, AG, FR, VD, GE, JU lehnen den Vorschlag ab oder bezeichnen ihn zumindest als problematisch. Sie befürchten insbesondere bei Personen mit einer Teilrente Einkommenseinbussen, die zu einer Kostenverlagerung auf die Sozialhilfe führen. JU lehnt diesen Vorschlag ebenfalls ab, jedoch nur in Bezug auf teilinvalide Personen. Bei nicht invaliden Ehepartnern hingegen befürwortet JU den Verzicht auf ein hypothetisches Erwerbseinkommen.
Auch zur Anrechnung der effektiv erzielten Einkommen, die weiterhin privilegiert angerechnet werden sollen, äussern sich einzelne Kantone. Einige Kantone vertreten die Ansicht, dass auch auf eine Privilegierung von effektiven Einkommen verzichtet werden sollte, so etwa LU, SZ, NW, GL, ZG, BL, GR, TI. Damit sollen Schwelleneffekte abgebaut und der Anreiz zum Verbleib im EL-System verringert werden. Für ZH, AI und UR wäre zumindest die vollständige Anrechnung der Einkommen von Ehepartnern sozialpolitisch unproblematisch; auch sollte die öffentliche Hand nicht eingreifen, bevor familieninterne Unterstützungsmöglichkeiten vollständig ausgeschöpft sind. Für nicht invalide Ehegatten braucht es keinen Anreiz, nicht erwerbstätig zu sein; das vorhandene Sparpotential soll hier ausgeschöpft werden (UR).
Politische Parteien und Parteigruppierungen
Die BDP stimmt dem Vorschlag zu.