Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/56: Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform) · 72 Seiten

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Administrativaufwand und zum Erhalt des Leistungsniveaus geäussert. Es soll gesichert sein, dass ein Mindestwert angerechnet wird, der nicht unter 60 % der Durchschnittsprämie liegt (SPV).

AGILE, AVIVO Schweiz, Retina Suisse und der SBLV äussern sich ablehnend. Für AVIVO Schweiz bringt die Massnahme keine Milderung des Schwelleneffekts, weil das Hauptproblem für Schwelleneffekte bei der Steuerbelastung für Personen nahe der Höchstgrenze für EL liege. Der SBLV möchte eine Prüfung des administrativen Aufwandes für diese Massnahme; es dürfe nicht sein, dass auf der einen Seite Kosten bei den ausbezahlten EL eingespart werden, während die Kosten für den Administrativaufwand ansteigen. Wenn überhaupt könnten Retina Suisse, Pro Raris, lupus Suisse und AGILE den Vorschlag nur unter folgenden Bedingungen akzeptieren: 1. Die jährlichen EL entsprechen mindestens 60 % der durchschnittlichen Krankenversicherungsprämien. 2. Die Kantone setzen die bei den EL eingesparten Prämien für die ordentliche Prämienverbilligung ein. 3. Der Bundesrat verpflichtet die Unternehmen im Rahmen der 7. IVG-Revision zur Anstellung von Menschen mit Behinderungen mit IV-Teilrenten. Die GrossmütterRevolution lehnt den Vorschlag ab, weil die Krankenkassenausgaben der EL-Beziehenden dadurch schlechter abgedeckt wären und kantonale Unterschiede in der Existenzsicherung geschaffen würden.

Vorsorge- und Versicherungseinrichtungen, Fachverbände, Durchführung

Für curafutura ist der Vorschlag überzeugend. CURAVIVA kann der vorgeschlagenen Neuregelung nur unter der Bedingung zustimmen, dass in jedem Fall ein Mindestwert angerechnet wird, der nicht unter 60 % der Durchschnittsprämie im Kanton oder in der Region liegt. Alternativ schlägt CURAVIVA vor, den Kantonen die Festlegung der Höhe der EL-Mindesthöhe zu überlassen – unter der Voraussetzung, dass die EL-Mindesthöhe mindestens 60 % der Durchschnittsprämie im Kanton oder in der Region beträgt. Der Fachverband Zusatzleistungen ist einverstanden mit der Senkung der EL-Mindesthöhe. Allerdings sollte nach Meinung des Fachverbandes Zusatzleistungen auf die vorgeschlagene Erhöhung dieses Betrages auf 60 % der KVG-Durchschnittsprämie verzichtet werden, da damit erneut unerwünschte Schwelleneffekte geschaffen würden. Dies sei auch nicht nötig, da die Aufwendungen für die Prämien ja als Ausgaben berücksichtigt würden.

Die KKAK lehnt den Vorschlag ab. Sie meint, dass es vollständig den Kantonen überlassen werden sollte, die Mindesthöhe festzulegen. Artikel 9 Absatz 1 ELG soll in der heutigen Formulierung beibehalten werden.

Übrige

cp und FER sind mit dem Vorschlag einverstanden.