Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/56: Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform) · 72 Seiten

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Ablehnend äussern sich der SGB und Travail.Suisse. Da ihrer Ansicht nach die erforderlichen Arbeitsstellen nicht zur Verfügung stehen, führe dies zu einer Verlagerung in die Sozialhilfe bzw. die Existenz sei nicht mehr gesichert.

Organisationen für Versicherte, Leistungsbezüger und Selbstständigerwerbende

VASOS und der SSR stimmen zu. Inclusion Handicap (gleichermassen weitere Organisationen, die teilweise auf die Stellungnahme von Inclusion Handicap ver-

weisen, etwa Procap, cerebral, Pro Raris, lupus suisse, Retina Suisse und

AGILE) können akzeptieren, dass denjenigen, die sich nicht um Arbeit bemühen, ein hypothetisches Erwerbseinkommen voll angerechnet wird. Inclusion Handicap (und weitere) möchten auf die Anrechnung eines hypothetischen Erwerbseinkommens verzichten, wenn eine Person den Nachweis genügender Arbeitsbemühungen erbringt. Inclusion Handicap und weitere Organisationen dieser Kategorie (u.a. INSOS Schweiz) schlagen vor, dass die Überprüfung genügender Arbeitsbemühungen künftig den regionalen Arbeitsvermittlungsstellen der Arbeitslosenversicherung delegiert wird, weil diese besser geeignet seien als die EL-Stellen. Einige Organisationen dieser Kategorie, etwa AGILE, lupus suisse und Pro Raris sind grundsätzlich der Ansicht, dass die Schwelleneffekte überbewertet werden und vom wahren Problem ablenken: nämlich von fehlenden Teilzeitarbeitsstellen, angepasst für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Sie fordern zudem, das gesamte EL-System zu überdenken, zu vereinfachen und verständlicher zu machen.

Auf Ablehnung stösst der Vorschlag bei AVIVO Schweiz, Pro Senior Bern, pro

mente sana, pro mente sana association romande, der SPV und PI. Mit diesem

Vorschlag wird für PI das Nichtausschöpfen des hypothetischen Erwerbseinkommens im Sinne eines Generalverdachts als absichtliche Unterlassung vorverurteilt. Der Verdacht sei in keinerlei Weise begründet. Tatsache sei, dass heute für sehr viele der betroffenen Menschen gar keine Aussicht bestehe, im realen Arbeitsmarkt einen Arbeitsplatz zu finden. Die Gründe dafür haben in der Regel direkt oder indirekt mit der Behinderung zu tun. Ehegattinnen seien sehr häufig in der Pflege und Betreuung ihrer Ehemänner stark engagiert und daher auch zeitlich kaum in der Lage, neu eine beruflichen Erwerbstätigkeit wahrzunehmen, von deren Entwicklung sie seit vielen Jahren ausgeschlossen waren. Pro Senior Bern sieht Probleme bei der Verwertung der Restarbeitsfähigkeit. Die SPV spricht sich für die bisherige Privilegierung aus und regt an, dass betreffend Arbeitsbemühungen die Überprüfung nicht mehr durch die EL-Stellen gemacht werden, sondern von den RAV, die näher am Arbeitsmarkt sind.

Mehrere Organisationen (etwa AGILE, PI, SPV, INSOS Schweiz, vahs, lupus

suisse und Pro Raris) unterstützen zudem die Haltung des Bundesrates, effektiv erzielte Einkommen weiterhin zu privilegieren.

Vorsorge- und Versicherungseinrichtungen, Fachverbände, Durchführung

Die KKAK, CURAVIVA und der Fachverband Zusatzleistungen stimmen dem

Vorschlag zu. Nach Meinung der KKAK müssen die Regelungen konkretisiert werden, wie eine Person nachweisen muss, dass es ihr nicht möglich ist, ihre Resterwerbsfähigkeit zu verwerten. Es soll rechtlich verankert werden (z.B. auf Verordnungsstufe), wann die Arbeitsbemühungen einer versicherten Person als ausreichend angesehen werden (z.B. durch Anmeldung bei einem RAV). Sie regen an, den EL-Durchführungsstellen auf Gesetzesebene ein Melderecht gegenüber den IV-Stellen