Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/56: Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform) · 72 Seiten
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einzuräumen. Damit soll die IV-Stelle frühzeitig in Kenntnis gesetzt werden, in denen Personen ihre Resterwerbsfähigkeit über längere Zeit nicht ausschöpfen, indem sie wiederholt Arztzeugnisse vorlegen, in denen sie auf ihrer Resterwerbsfähigkeit arbeitsunfähig geschrieben werden. Die IV-Stellen sollen in diesen Fällen prüfen können, ob effektiv nicht-IV-begründende Faktoren vorliegen, die ein Ausschöpfen der Resterwerbsfähigkeit verunmöglichen, oder ob gegebenenfalls eine Revision angezeigt ist. CURAVIVA ist ebenso einverstanden, dass Bezügerinnen und Bezügern einer Teilrente sowie ihren Ehegatten kein Verzichtseinkommen angerechnet werden soll, wenn sie nachweisen, dass sie trotz aller zumutbaren Bemühungen ihre theoretische Arbeitsfähigkeit auf dem realen Arbeitsmarkt nicht verwerten können. CURAVIVA schlägt vor, dass die Überprüfung genügender Arbeitsbemühungen an die RAV-Stellen delegiert wird. Nach Ansicht des Fachverbandes Zusatzleistungen sollten die Durchführungsstellen einen grösseren Spielraum bei der Festsetzung des hypothetischen Einkommens haben.
Im Übrigen sind die KKAK und der Fachverband Zusatzleistungen der Meinung, dass die volle Anrechnung der effektiv erzielten Erwerbseinkommen weiter zu verfolgen sei. Die nicht volle Anrechnung des Erwerbseinkommens von nicht invaliden Ehegatten, könne gemäss Fachverband Zusatzleistungen den unerwünschten Effekt haben, dass ein EL-beziehendes Ehepaar im Vergleich mit einem nicht ELbeziehenden Ehepaar in einer ähnlichen finanziellen Situation ein höheres monatliches Einkommen zur Verfügung hat.
Übrige
FER, der SBV und cp stimmen zu.
Die SKOS, avenir social, graap, la Municipalité de Lausanne und afaap lehnen
den Vorschlag ab. Die SKOS sieht als Konsequenz eine vermehrte Sozialhilfeabhängigkeit. Der Verfassungsauftrag schliesse Korrekturen aus, welche die Existenzsicherungsfunktion schmälern oder untergraben. Sie betonen, dass diese Änderung potenziell einmal mehr zu einer Kostenverschiebung zulasten der Sozialhilfe führe. avenir social ist der Meinung, statt die IV-Rentnerinnen und -Rentner einfach so zu benachteiligen, müsse man ihnen vielmehr Betreuung und Unterstützung bieten, damit sie einen EL-Bezug umgehen können. graap betont, der Arbeitsmarkt sei bei der Beschäftigung invalider Personen zurückhaltend, namentlich bei solchen mit psychischen Störungen.
3.2.3 Berücksichtigung der Krankenversicherungsprämie in der EL-Berechnung
Die Kantone sind berechtigt, in der EL-Berechnung die tatsächliche Prämie zu berücksichtigen, wenn diese tiefer ist als die Durchschnittsprämie.
Rund zwei Fünftel der Teilnehmenden, die sich dazu äussern, begrüssen den Vorschlag oder beurteilen ihn grundsätzlich als akzeptabel. Der grössere Anteil (drei Fünftel) ist dagegen oder eher dagegen. Die grössten Bedenken betreffen den administrativen Mehraufwand und der fehlende Anreiz, in eine günstigere Krankenkasse zu wechseln. Drei Viertel der Kantone und weitere Teilnehmende sehen jedoch