Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/56: Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform) · 72 Seiten

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Die SPS lehnt den Vorschlag ab. Damit wären IV-Rentnerinnen und Rentner, die auf dem Arbeitsmarkt keine Stelle finden können, Kürzungen ausgesetzt, was einem realen Leistungsabbau entspricht. Von echten Einsparungen könne dabei keine Rede sein: Es führe lediglich zu einer Verlagerung der Ausgaben von den EL zur Sozialhilfe.

Die SVP äussert sich nicht direkt zu den hypothetischen Einkommen, möchte jedoch in Zukunft keine Einkommensprivilegierung mehr bei nichtinvaliden Ehegatten.

Behörden und verwandte Institutionen

Die SODK/FDK/GDK stimmen der Massnahme nicht zu. Teilinvalide würden Gefahr laufen, auf Sozialhilfe angewiesen zu sein. Sie weisen auch auf die Schwierigkeiten hin, geltend machen zu müssen, dass trotz Bemühungen keine Erwerbsarbeit für die Verwertung der Restarbeitsfähigkeit gefunden wird. Hingegen würden sie es begrüssen, wenn eine vollständige oder zumindest eine Anpassung bei der Anrechnung von tatsächlich erzielten Erwerbseinkommen des nicht invaliden Ehegatten gemacht würde. Damit könnte verhindert werden, dass die öffentliche Hand eingreift, bevor die familiäre Unterstützung voll ausgeschöpft ist. Eine Ausnahmeregelung für nicht invalide Ehepartner mit Betreuungspflichten wäre abzuklären.

Die SODK Ost+ erachtet den Vorschlag als sozialpolitisch problematisch, weil es zu einer Lastenverschiebung in die Sozialhilfe führt. Hingegen erachten sie die vollständige Anrechnung des Erwerbseinkommens von Ehepartnern als unproblematisch. Diese würde der Subsidiarität der EL nach der familieninternen Unterstützung Rechnung tragen. Es ist anzunehmen, dass die Einsparungen aus dieser Massnahme tiefer ausfallen als bei der vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahme. Durch die Verlagerung in die Sozialhilfe sind die Minderausgaben für die öffentliche Hand aber ohnehin zu relativieren.

Dachverbände der Städte und Gemeinden und der Berggebiete

Der SGemV stimmt der Massnahme nicht zu und weist darauf hin, dass teilinvalide Personen, die auf dem Arbeitsmarkt schwer oder nicht integrierbar sind und einen beträchtlichen Unterstützungsbeitrag einbüssen, damit vermehrt auf Sozialhilfe angewiesen wären. Auch der SSV lehnt die konsequente Anrechnung des hypothetischen Einkommens ab. Aus ihrer Sicht widerspricht dies dem Verfassungsauftrag von AHV und IV, da damit die Existenzsicherungsfunktion geschmälert würde. Hingegen würden es beide Verbände unterstützen, wenn die effektiv erzielten Erwerbseinkommen der nicht invaliden Ehegatten voll angerechnet würden.

Spitzenverbände der Wirtschaft

Zustimmend äussern sich der KV Schweiz, SAV/economiesuisse, der Bauernverband und der SGV. Der SGV ist dezidiert der Ansicht, dass möglichst starke Anreize zu schaffen sind, damit potentielle EL-Bezüger eigenverantwortlich handeln und ihr Erwerbspotential optimal ausschöpfen. Im Übrigen sind der SAV/economiesuisse der Auffassung, dass auch effektive Einkommen für alle Kategorien vollumfänglich und ohne Privilegierung als Einnahmen angerechnet werden. Der Bauernverband und der SGV möchten indessen an der privilegierten Anrechnung der effektiven Einkommen wie vorgesehen festhalten, damit der Anreiz, effektiv einer Erwerbsarbeit nachzugehen, bestehen bleibt.