Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/56: Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform) · 72 Seiten

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ten Krankenversicherers im Kanton sein, sofern dessen Prämie unter der kantonalen Durchschnittsprämie liegt (GL, ZG, FR, SO, BS, AI, TG).

- Der Kanton soll einen Pauschalbetrag in der Höhe der Prämie des drittgünstigsten Versicherers oder von 90 % der Durchschnittsprämie festlegen (SG).

- Gemäss AG soll der Kanton einen Pauschalbetrag wie folgt festlegen: Der Durchschnitt der zehn günstigsten Prämien alternativer Versicherungsmodelle in dem Anspruchsjahr vorangehenden Jahr dient als Grundlage für die Festlegung des Pauschalbeitrags. Alternative Versicherungsmodelle sind jene Modelle, bei denen die Wahl des Leistungserbringers eingeschränkt ist. Des Weiteren werden die Prämien für die Versicherungsmodelle, die der Berechnung des Pauschalbeitrags zugrunde liegen, mit einer Franchise in der Höhe von 300 Franken und unter Einbezug der Unfallversicherung berechnet.

- NE befürwortet eine vollständige Integration der Krankenversicherungsprämien in die EL (Variante 4), was zur Folge hätte, dass der Bund einen Grossteil der für die Prämienverbilligung vorgesehenen Mittel auf die EL verlagert.

Die Vorsteher der für die Sozialversicherungen zuständigen Departemente der Kantone NE, BS, TI, VD, GE und JU (DEAS) fühlen sich wegen der hohen Anzahl EL-Beziehender in ihren Kantonen bei der Verbilligung der Krankenversicherungsprämien benachteiligt: Die Bundesbeiträge zur Prämienverbilligung reichten ihnen nicht einmal zur Deckung der Ausgaben für die Prämien der EL-Beziehenden. Sie schlagen deshalb vor, die Krankenversicherungsprämie direkt bei der Berechnung der Bundesbeiträge an die EL-Ausgaben zu berücksichtigen. Um Verzerrungen zu beheben, fordern diese Kantone zudem eine Korrektur des Verteilsystems der Bundesbeiträge zugunsten der Verbilligung der Krankenversicherungsprämien.

Politische Parteien und Parteigruppierungen

Die BDP ist mit dem Vorschlag einverstanden. Auch die CVP befürwortet die Massnahme, die den Kantonen die Möglichkeit gibt in der EL-Berechnung anstelle des Pauschalbetrages wahlweise die tatsächliche Prämie zu berücksichtigen. Sie verweist auf die im Jahr 2012 von Ständerat Graber eingereichte Motion, welche den Bundesrat beauftragte, ein Modell auszuarbeiten, das den Kantonen ermöglicht in ihrer Gesetzgebung einen, von der kantonalen, respektive regionalen Durchschnittsprämie abweichenden Pauschalbetrag für EL-Beziehende festlegen zu können. Diese Stossrichtung muss in der Reform weiterverfolgt werden: Es ist im Sinn einer Entflechtung der Aufgaben, die Kompetenz der Bestimmung der Höhe der anrechenbaren Krankenkassenprämien den Kantonen zu erteilen.

Nach Meinung der FDP soll die Höhe der anrechenbaren Krankenkassenprämien allein von den Kantonen festgelegt werden. Für die SVP sollten die Krankenkassenprämien entweder vollumfänglich oder gar nicht in die EL-Berechnung integriert werden. Der Höchstbetrag für Prämien sollte sich an den tiefsten Prämien im Kanton und nicht an den durchschnittlichen orientieren. Die SPS lehnt den Vorschlag als nicht zielführend ab, da in der Praxis viele EL-Beziehende bei teuren Krankenkassen