Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/56: Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform) · 72 Seiten

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versichert seien. Angesichts des administrativen Mehraufwandes sei es besser, anrechenbare Durchschnittsprämien zu belassen.

Behörden und verwandte Institutionen

Die SODK/FDK/GDK und SODK Ost+ anerkennen Handlungsbedarf in diesem Punkt. Sie lehnen den Vorschlag jedoch ab. Sie bevorzugen mehrheitlich die Festlegung eines Pauschalbeitrags in der Höhe der Prämie des drittgünstigsten Krankenversicherers im Kanton, sofern dessen Prämie unter der kantonalen Durchschnittsprämie liegt. Damit soll der Anreiz für die Versicherten, sich möglichst kostengünstig versichern zu lassen, aufrechterhalten und der administrative Aufwand in Grenzen gehalten werden.

Dachverbände der Städte und Gemeinden und der Berggebiete

Der SGemV und der SSV lehnen den Vorschlag ab. Der SGemV spricht sich für die Beibehaltung der bisherigen Pauschalbeträge aus. Der SSV beantragt, weiterhin einen Pauschalbetrag anzuwenden, damit eine praktikable und effiziente Durchführung möglich bleibt. Um die Problematik der Überentschädigung zu entschärfen, könnte dies z.B. 95 % der regionalen Durchschnittsprämie sein. Oder der Bundesrat würde ermächtigt, für EL-Beziehende pro Prämienregion einheitliche Prämien festzulegen, welche nicht nur in diesem Umfang in der EL-Berechnung berücksichtigt würden, sondern auch für die Krankenversicherer verbindlich wären

Spitzenverbände der Wirtschaft

SAV/economiesuisse und KV Schweiz unterstützen den Vorschlag. Für letzteren ist es aber angesichts der finanziellen Entlastung keine prioritäre Massnahme.

Als eher zwiespältig beurteilt der SGV diese Lösung. Der Anreiz ginge verloren, eine günstige Krankenkasse zu wählen. Das könnt sogar kontraproduktiv sein. Ideal wäre ein System, bei welchem sich die öffentliche Hand und die EL-Bezüger die Differenz zwischen dem Pauschalbetrag und der tatsächlichen Prämien (sofern diese tiefer ist) aufteilen. Die Anreize seitens der EL-Bezüger könnten damit gewahrt werden und die öffentliche Hand könnte zumindest teilweise an den realisierbaren Differenzen partizipieren. Alternativ könnte aber auch der Pauschalbetrag tiefer angesetzt werden. Ablehnung kommt von Seiten des SGB und Travail.Suisse. Aus ihrer Sicht kann nur mit Pauschalen operiert werden, weil sonst der Administrativaufwand zu gross ist und der Anreiz, zu einem billigen Anbieter zu wechseln, sinkt.

Organisationen für Versicherte, Leistungsbezüger und Selbstständigerwerbende

Zustimmend äussern sich der SSR und VASOS. PI stellt sich nicht gegen den Vorschlag. Auch PS schliesst sich dem Vorschlag an, befürchtet jedoch eine unverhältnissmässige Zunahme des administrativen Aufwandes und empfiehlt, dies vorgängig im Rahmen einer Studie zu klären. Inclusion Handicap (Procap, pro mente sana, cerebral verweisen auf Inclusion Handicap) sieht keinen dringenden Bedarf zu einem Wechsel des heutigen Systems, widersetzt sich aber dem Vorschlag des Bundesrates nicht. Alle weiteren zur Diskussion stehenden Modelle der Anrechnung von Krankenversicherungsprämien lehnen sie demgegenüber entschieden ab.

AGILE, Retina Suisse, Pro Raris und lupus suisse lehnen den Vorschlag ab.

Diese Organisationen sind erstaunt über den Vorschlag, denn der Spielraum der