Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/56: Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform) · 72 Seiten
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ausbezahlte Beiträge sowieso mit einer allfälligen EL-Nachzahlung verrechnet werden.
Vorsorge- und Versicherungseinrichtungen, Fachverbände, Durchführung
CURAVIVA, santésuisse, senesuisse, RVK und die KKAK begrüssen die Regelung, allerdings erachtet die KKAK die Einschränkung auf laufende EL als nicht sinnvoll (mit gleicher Begründung wie BL, GR, BE und TI). santésuisse möchte zudem sichergestellt haben, dass damit verbundene Abklärungen nicht durch den Krankenversicherer vorgenommen werden müssen.
3.3 EL-Berechnung von Personen, die in einem Heim oder Spital leben
3.3.1 Tageweise Berücksichtigung der Heimtaxe in der EL-Berechnung
In der EL-Berechnung wird nur die Heimtaxe für diejenigen Tage berücksichtigt, die vom Heim auch tatsächlich in Rechnung gestellt werden.
Die Regelung wird von denjenigen, die sich dazu äussern, grundsätzlich positiv aufgenommen. Bedenken werden zum Begriff «Aufenthaltstage» geäussert, da regelmässig Tagestaxen auch anfallen für Tage, die ausserhalb des Heims verbracht werden (sog. Reservationstaxen).
Kantone
Diese Regelung wird begrüsst von ZH, BE, UR, OW, NW, FR, SO, BS, BL, SH, GR, AG, TG, TI, VD, NE, GE, JU, VS (d. h. nur für den Heimeintritt, jedoch nicht für den Heimaustritt). BE möchte diese Massnahme jedoch nicht mit einer Änderung der Berechungsbestimmung, sondern mit einer Bestimmung über den Beginn und das Ende des Anspruchs auf jährliche EL anpassen.
Für LU ist die Stossrichtung zwar sinnvoll, der Vorschlag jedoch mehrfach problematisch (zusätzliche Kosten bei Heimeintritt, häufig Rückforderungen nötig nach Todesfall, da EL monatlich vorschüssig bezahlt werden, häufig zusätzliche Kosten im Heim über den Todestag hinaus). Auch SG hat aus Vollzugsoptik Bedenken: Rückforderungen gegenüber den Erben wären mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden.
Politische Parteien , Behörden und verwandte Institutionen, Dachverbände der Städte und Gemeinden und der Berggebiete
Die BDP, die SODK/FDK/GDK, der SGemV und der SSV begrüssen die Massnahme. Damit wird verhindert, dass mit EL Kosten vergütet werden, die nicht anfallen.
Spitzenverbände der Wirtschaft
SAV/economiesuisse, der SGV und der SGB sind mit dem Vorschlag einverstanden.