Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/56: Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform) · 72 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 44Fedlex · Ergebnisbericht
Kantone bei der Berücksichtigung der Prämien sei erst anlässlich der letzten EL-Revision eingeschränkt worden. Nun soll dieser bereits wieder ausgeweitet werden. Eine solche Hüst und Hott Politik können sie nicht unterstützen. Nach Meinung von AGILE führt dieser Systemwechsel ausserdem nur zu einem administrativen Mehraufwand und zu einer Verzögerung der EL-Berechnung. Auch sei es nicht sicher, dass die Kantone die bei den EL-Beziehenden eingesparten Millionen an Krankenversicherungsprämien wirklich für die Prämienverbilligung verwenden. Der SBLV kann dem Vorschlag ohne weitere Prüfung der Kosten für den administrativen Aufwand nicht zustimmen. AVIVO Schweiz wiederum äussert sich zurückhaltend, weil das Thema schwer erfassbar sei.
Vorsorge- und Versicherungseinrichtungen, Fachverbände, Durchführung
curafutura äussert sich positiv zur Massnahme. Es bringe eine Verbesserung gegenüber dem heutigen System. Erstens würden damit Übervergütungen beseitigt. Zweitens werden die Krankenversicherer, welche den EL-beziehenden Personen Differenzbeträge auszahlen müssen, administrativ entlastet. Jedoch brauche es im entsprechenden Gesetzestext eine «Muss-Formulierung», sonst bestehe die Gefahr, dass die Änderung nicht flächendeckend zum Einsatz kommt. Einverstanden ist auch CURAVIVA, warnt jedoch vor administrativem Mehraufwand. Für senesuisse ist der Vorschlag als Minimallösung akzeptabel. Denkbar wäre für sie auch eine Kompetenz der Kanton zur weiteren Senkung der Pauschale.
Die GrossmütterRevolution, die KKAK und der Fachverband Zusatzleistungen
lehnen den Vorschlag ab. Die GrossmütterRevolution plädiert für Beibehaltung des heutigen Systems. Für den Fachverband Zusatzleistungen entsteht zu viel Mehraufwand für die EL-Stellen. Nach Ansicht der KKAK sollen die Kantone wieder mehr Kompetenzen und sozialpolitischen Handlungsspielraum erhalten, weil die Durchschnittsprämie für EL-Beziehende nicht über den EL-Verteilschlüssel zwischen Bund und Kantonen finanziert wird, sondern über die kantonalen Mittel für die Prämienverbilligung. Deshalb soll es den Kantonen freigestellt werden, ob sie für die EL-Berechnung die Durchschnittsprämie, die effektive Prämie (falls diese tiefer ist als die Durchschnittsprämie), oder Zwischenwerte (z.B. einen nach unten begrenzten Prozentsatz der Durchschnittsprämie) einsetzen wollen. Bei der Festlegung des massgebenden Pauschalbetrages sollen die Kantone sicherstellen, dass mindestens der Betrag für die günstigste im Kanton angebotene Prämie für die obligatorische Krankenpflegeversicherung erreicht wird, damit den EL-Beziehenden auch in Zukunft keine untragbaren Engpässe oder Sozialhilfeabhängigkeit wegen Krankenversicherungskosten drohen. santésuisse schlägt eine Modifikation des Vorschlags vor. Ihrer Meinung nach dürfen EL-Bezüger nicht profitieren, wenn die tatsächliche Prämie tiefer ist als der Pauschalbetrag. Es soll daher im Gesetz verankert werden, dass die Kantone die tatsächliche Prämie anerkennen, wenn dies tiefer ist als die Durchschnittsprämie. Für den Fall, dass die tatsächliche Prämie höher ist als der Pauschalbetrag, wird höchstens der Pauschalbetrag als Ausgabe anerkannt. Der RVK begrüsst eine Korrektur bei der Berücksichtigung der Krankenversicherungsprämien bei der EL-Berechnung. Übervergütungen seien konsequent zu vermeiden, da dies im Widerspruch zu einer Bedarfsleistung stehe. Kantonale oder regionale Durchschnittsprämien sollen als Obergrenze herangezogen werden. Zudem dürfe kein Betrag berücksichtigt werden, der die tatsächlich geschuldeten Krankenkassenprämien übersteigt.