Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/56: Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform) · 72 Seiten

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Organisationen für Versicherte, Leistungsbezüger und Selbstständigerwerbende

PS, der SSR und VASOS sind mit dem Vorschlag einverstanden.

Mehrere Organisationen (AGILE, Pro Senior Bern, Inclusion Handicap, pro

mente sana, PI, Retina Suisse, SPV) stimmen dem Vorschlag insoweit zu, als dass im Monat des Heimeintritts oder –austritts nur die Tage angerechnet werden, die vom Heim tatsächlich in Rechnung gestellt werden. Sie lehnen den Vorschlag jedoch ab, soweit er die Anrechnung der Tagestaxe auf «Aufenthaltstage» beschränkt. Für Wochenende und Ferien, die ausserhalb des Heims verbracht würden, dürfe kein Systemwechsel erfolgen. Mehrere Organisationen machen darauf aufmerksam, dass für Tage, die ausserhalb des Heims verbracht werden, regelmässig Tagestaxen anfallen (sog. Reservationstaxen), welche ebenfalls Teil der Heimkosten bilden und demzufolge anzurechnen seien, weshalb sie den Vorschlag ablehnen (Procap, Pro

Raris, vahs, INSOS Schweiz, lupus suisse). Auch AVIVO Schweiz lehnt diesen

Vorschlag ab. Die Einsparungen seien minimal und die Kosten für den Umzug ins Pflegeheim oder für die Beisetzung würden nicht berücksichtigt. pro mente sana association romande wünscht die Streichung des zweiten Teils der Gesetzesbestimmung, wonach die Kantone dafür zu sorgen haben, dass durch den Aufenthalt in einem Pflegeheim keine Abhängigkeit von der Sozialhilfe entsteht. Diese Aussage könne zu Verwirrung Anlass geben.

Vorsorge- und Versicherungseinrichtungen, Fachverbände, Durchführung

curafutura, die KKAK und der Fachverband Zusatzleistungen sind mit dieser

Änderung einverstanden. Für CURAVIVA sollen für die Berechnung nicht die Aufenthaltstage berücksichtigt werden, sondern diejenigen Tage, die von der Institution auch tatsächlich im Einzelfall in Rechnung gestellt werden.

Übrige

FER und der SBV stimmen zu, ebenso graap. Der Verband graap betont, dass angesichts der wahrscheinlichen Zunahme an vorübergehenden oder teilzeitlichen Heimaufenthalten eine Anpassung der massgebenden Beträge im Falle einer Unterbringung in einem Pflegeheim keine negativen Auswirkungen auf das verfügbare Einkommen der jeweiligen Person zur Deckung sämtlicher Kosten haben dürfe.

3.3.2 Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung an die Pflege im Heim

Wenn die berücksichtigte Tagestaxe keine Pflegekosten nach KVG enthält, werden die Beiträge der obligatorischen Krankenpflegeversicherung an die Pflegeleistungen in einem Heim nicht als Einnahme angerechnet.

Alle Teilnehmenden, die sich dazu äussern, stimmen dieser Massnahme zu.

Kantone

ZH, BE, LU, OW, NW, GL, FR, BS, BL, SH, GR, AG, TG, TI, NE, JU sind mit

dem Vorschlag einverstanden.