Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/56: Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform) · 72 Seiten
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Politische Parteien, Behörden und verwandte Institutionen, Dachverbände der Städte und Gemeinden und der Berggebiete
Die BDP, die SODK/ FDK/GDK, der SGemV und der SSV begrüssen die Massnahme.
Spitzenverbände der Wirtschaft
SAV/economiesuisse, der SGV und der SGB sind mit dem Vorschlag einverstanden.
Organisationen für Versicherte, Leistungsbezüger und Selbstständigerwerbende
Der SSR und VASOS stimmen zu.
Vorsorge- und Versicherungseinrichtungen, Fachverbände, Durchführung
curafutura, CURAVIVA, die KKAK und der Fachverband Zusatzleistungen
stimmen zu.
Übrige
FER und der SBV stimmen zu.
3.3.3 Vorübergehende Heimaufenthalte
Vorübergehende Heimaufenthalte von bis zu drei Monaten können künftig als Krankheits- und Behinderungskosten über die EL abgerechnet werden.
Alle Teilnehmenden, die sich dazu äussern, stimmen - mit Ausnahme von CURAVIVA - dieser Massnahme zu.
Kantone
Der Vorschlag stösst bei den Kantonen ZH, BE, LU, UR, OW, NW, GL, FR, SO, BS, BL, SH, GR, TG, TI, VD, VS, NE, GE und JU auf Zustimmung. Damit könne der administrative Aufwand reduziert werden und eine dadurch zu erwartende Zunahme von vorübergehenden Heimaufenthalten könne letztlich zu einer Verzögerung oder Verhinderung eines definitiven Heimeintritts führen. TI und JU betonen allerdings, dass die resultierenden Kosten, auch wenn sie geringfügig sind, vollständig zu Lasten der Kantone gehen, weil sie die Krankheits- und Invaliditätskosten im EL-System alleine tragen.
Politische Parteien, Behörden und verwandte Institutionen, Dachverbände der Städte und Gemeinden und der Berggebiete
Die BDP, die SODK/FDK/GDK, der SGemV und der SSV begrüssen die Massnahme. Der SSV wünscht jedoch, dass bei der gesetzlichen Verankerung der Vergütungsmöglichkeit von vorübergehenden Heimaufenthalten die Möglichkeit vorgesehen werde, dass im Bedarfsfall früher auf eine Heimberechtigung gewechselt