Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/56: Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform) · 72 Seiten
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3.4.2 Präzisierung der Bestimmungen zum gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz
Die geltenden Bestimmungen zum gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz werden präzisiert.
Diejenigen, die sich dazu äussern, stimmen der Präzisierung grundsätzlich zu. Gewisse Vorbehalte gibt es zur Unterbruchsdauer von 3 Monaten. Zwei Organisationen sind nicht einverstanden.
Kantone
Alle Kantone, die sich dazu äussern, unterstützen diese Präzisierung grundsätzlich (ZH, BE, LU, UR, FR, BS, BL, GR, AG, TI, VD, NE, JU). Eine präzisiere Regelung wird als sinnvoll oder sogar als vordringlich erachtet. Sie diene der Eindämmung von ungerechtfertigten Leistungsbezügen. Es wird aber auch daraufhin gewiesen, dass die Feststellung des Aufenthalts oft schwierig feststellbar sei, weshalb eine Regelung betreffend Datenaustausch zwischen EL-Stellen und Migrationsbehörden wichtig wäre bzw. in die vorliegende EL-Reform integriert werden sollte (LU, BL, TI, JU). Bei der Regelung für die längeren Aufenthalte (ausnahmsweise bis zu einem Jahr) wünscht OW eine Verkürzung auf ein halbes Jahr. SO schlägt eine Präzisierung der Anspruchsvoraussetzungen vor: Zusätzlich zum Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt soll die Voraussetzung eines aktuellen legalen Anwesenheitsrechts ins Gesetz aufgenommen werden. VD wirft bezüglich der Frist von drei Monaten die Frage auf, ob eine Aufrechnung in Tagen nicht geeigneter wäre und ob nicht bestimmte Sonderaspekte, die einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten rechtfertigen (z. B. Familienvereinigung), zu berücksichtigen wären.
Politische Parteien, Behörden, Dachverbände der Städte und Gemeinden
Die BDP und die SPS, die SODK/FDK/GSK und der SSV unterstützen die Präzisierung. Der SSV macht darauf aufmerksam, dass die 3-Monateregelung nicht auf Verordnungsebene wieder ausgeweitet wird.
Spitzenverbände der Wirtschaft
Von den Spitzenverbänden stimmen der SAV/economiesuisse, der SGV, der Bauernverband, der SGB und Travail.Suisse der Regelung zu. Der SGV ist jedoch der Meinung, dass die EL-Zahlungen bereits bei ununterbrochenen Auslandaufenthalten von mehr als zwei Monaten eingestellt werden sollten.
Organisationen für Versicherte, Leistungsbezüger und Selbstständigerwerbende
Begrüsst wird die gesetzliche Präzisierung von PS und grundsätzlich auch vom SSR und VASOS, die beide aber die Frist auf 6 Monate erhöhen möchten.
Nicht einverstanden sind AVIVO Schweiz und pro mente sana association romande. Letztere befürchtet Auswirkungen auf Migrantinnen und Migranten im Hinblick auf ihre Angehörigen im Ausland.