Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/56: Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform) · 72 Seiten

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werden kann, sofern die anrechenbaren Krankheitskosten für die Deckung der gesetzlich anerkannten Heimkosten nicht ausreichen.

Spitzenverbände der Wirtschaft

SAV/economiesuisse, der SGV und der SGB sind mit dem Vorschlag einverstanden.

Organisationen für Versicherte, Leistungsbezüger und Selbstständigerwerbende

Die vorgeschlagene Änderung wird von sämtlichen Organisationen dieser Kategorie, die sich dazu äussern oder einer gleichgesinnten Stellungnahme anschliessen, unter-

stützt (AGILE, AVIVO Schweiz, SSR, VASOS, PS, Inclusion Handicap, pro mente sana, PI, Retina Suisse, SPV, Procap, Pro Raris, INSOS Schweiz, vahs, lupus suisse).

Vorsorge- und Versicherungseinrichtungen, Fachverbände, Durchführung

curafutura, senesuisse, die KKAK und der Fachverband Zusatzleistungen stimmen zu.

CURAVIVA lehnt den Vorschlag kategorisch ab. Der Verband ist der Ansicht, dass die vorgesehene, anscheinend relativ harmlose Bestimmung die Finanzierung einer Vielzahl der Heimeintritte gefährdet und deswegen die Gesundheitsversorgung beeinträchtigt. Gerade Kurzaufenthalte sind in den vergangenen Jahren markant gestiegen und werden weiter steigen. Als Gegenvorschlag regt CURAVIVA an, dass bei Heimaufenthalten von mehr als 10 Tagen im Monat immer eine EL-Berechnung für Personen in Heimen vorgenommen wird.

Übrige

FER und der SBV stimmen zu.

3.4 Massnahmen zur Verbesserung der Durchführung

3.4.1 Präzisierung der Bestimmungen zur Karenzfrist für ausländische Staatsangehörige

Die geltenden Bestimmungen zur Karenzfrist für ausländische Staatsangehörige werden präzisiert.

Diejenigen Vernehmlassungsteilnehmenden, die sich dazu äussern, befürworten die gesetzlichen Präzisierungen zur Karenzfrist (ZH, BE, LU, UR, OW, FR, BS, BL, GR, AG, TI, VD, NE, JU, die BDP und die SPS, die SODK/FDK/GDK, SAV/economiesuisse, der Bauernverband, der SGB, Travail.Suisse, PS, der SSR, CURAVIVA, die IVSK und KKAK, senesuisse, FER und Municipalité de Lausanne. BE und die KKAK weisen ferner daraufhin, dass der vorgesehene Informationsaustausch zwischen den EL-Stellen und den Migrationsbehörden dringend zu realisieren sei.